E-Mail hat vor Gericht Beweiskraft

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main hat die Korrespondenz per E-Mail zwischen Arbeitnehmern und der Firma in einem Gerichtsprozess grundsätzlich Beweiskraft. Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage einer Sachbearbeiterin gegen einen Druckmaschinenvertrieb zurück.

Bei Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte die Arbeitnehmerin in einer elektronischen Nachricht an ihren Vorgesetzten akzeptiert, dass die vereinbarte Abfindung auch alle sonstigen Zahlungsansprüche beinhalten solle. Auf Grund eines Versehens enthielt der daraufhin schriftlich abgeschlossene Aufhebungsvertrag diese Vereinbarung jedoch nicht. Als Folge klagte die Mitarbeiterin auf Zahlung von zusätzlichen Bonusprämien. Laut Urteil berief sich das beklagte Unternehmen jedoch mit Erfolg auf die dem Vertragsabschluss vorangegangene Korrespondenz per E-Mail.

(Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 14. Januar 2002 - 7 Ca 5380/01)

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