Selbstverwaltung & Sozialwahl

Selbstverwaltung

Gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungen und gesetzliche Rentenversicherungen verwalten sich selbst. Die Selbstverwaltungsorgane, bei den Krankenkassen der Verwaltungsrat, bei den Renten- und Unfallversicherungen die Vertreterversammlung, werden je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten gebildet. Ausnahmen hiervon gibt es bei einigen Ersatzkassen.

Die Selbstverwaltungsorgane legen in vielen Bereichen das Vorgehen ihres Selbstverwaltungsträgers fest. Beispielsweise legt die Vertreterversammlung in der gesetzlichen Unfallversicherung die Unfallverhütungsvorschriften, die Höhe der Beiträge, die Gefahrentarife und auch den Haushaltsplan fest. Der Verwaltungsrat in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert oder übernommen werden, setzt ehrenamtlich besetzte Widerspruchausschüsse ein und stellt den Haushaltsplan fest. In der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet die Vertreterversammlung unter anderem, welche Reha-Maßnahmen gefördert und übernommen werden, stellt den Haushaltsplan fest und wählt die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater.

Sozialwahlen

Alle sechs Jahre werden in Deutschland die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Rentenversicherungsträger und der gesetzlichen Unfallversicherungsträger gewählt. Die nächsten Sozialwahlen finden 31. Mai 2023 statt.

Die Sozialwahl soll den Versicherten und Arbeitgebern die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger ermöglichen.

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden. Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den so genannten „Urwahlen", werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen. Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung, den so genannten „Friedenswahlen“, werden von den beteiligten Organisationen/Verbänden nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie Sitze vorhanden sind.

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es Wahlhandlungen gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beiträge zahlen. Familienversicherte wählen nicht.

Der dbb nimmt an den Sozialwahlen teil und entsendet seine Mitglieder in Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen.

Nachrichten

Bis 31. Mai

Sozialwahl 2023: Noch ist Zeit zum Abstimmen

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Die Sozialwahl soll den Versicherten die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger ermöglichen – Kernthema des dbb ist eine sichere
Rente.Mehr

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Wo tritt der dbb an?

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Neben der Teilnahme an den Sozialwahlen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund tritt der dbb bei vielen weiteren Sozialversicherungsträgern
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Wahlen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – der dbb ist dabei!

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Der Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund hat die Liste des dbb zur Sozialwahl 2023
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Deutsche Rentenversicherung Bund: Unterschriftensammlung startet

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Damit der dbb bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund mit seiner Vorschlagsliste antreten kann, ist die Sammlung von 1.000 Stützunterschriften nötig. Los
geht's!Mehr

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Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten abgeschlossen

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Der dbb hatte neben seinem eigenen Aufruf auch Landesbünde und Mitgliedsgewerkschaften gebeten, Kandidierende für die dbb Liste bei den Sozialwahlen 2023 zu
benennen.Mehr

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