Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Dienst

Bislang ist in vielen Fällen ein echter betriebswirtschaftlicher Kostenvergleich wegen der unterschiedlichen Kostenzurechnungen im öffentlichen und im privaten Bereich nicht möglich. Der Versuch, hier für mehr Klarheit zu sorgen, ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen und wird vom dbb unterstützt. Nicht nachvollziehbar ist es jedoch, wenn diese Unwägbarkeiten beim Kostenvergleich in eine Vermutung zu Lasten öffentlich-rechtlicher Träger umgemünzt werden.

Öffentliche Leistungen müssen wirtschaftlich sein, sie können ihren Zweck allerdings auch dann erfüllen, wenn sie - politisch gewollt - nicht kostendeckend angeboten werden. Typisches Beispiel hierfür ist der öffentliche Personennahverkehr. Nach Auffassung des dbb ist es sinnvoll, interne Subventionen klar auszuweisen, um sie politisch bewertbar zu machen. Dies ist jedoch auch ohne Privatisierung möglich. Die gerade auf kommunaler Ebene entwickelten neuen Steuerungsmodelle zeigen, dass mindestens auch im Bereich des öffentlichen Haushaltsrechts entsprechende Möglichkeiten bestehen.

Eine Überprüfung des staatlichen Aufgabenbestandes wird vom dbb nicht abgelehnt. Diese Überprüfung muss sich jedoch nach nachvollziehbaren Kriterien richten und sie darf nicht isoliert auf die Wirtschaftlichkeit einer einzelnen Dienstleistung abgestellt sein, sondern sie muss auch die Folgewirkungen einbeziehen. Der dbb steht im Interesse einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Verwaltung einer Dezentralisierung von Aufgaben dort, wo dies wirtschaftlich sinnvoll ist, positiv gegenüber. Von daher wird auch eine Kommunalisierung von Aufgaben, die nach unserer Auffassung nicht gleichbedeutend mit Privatisierung ist, durchaus unterstützt. Dies trägt gleichzeitig dazu bei, „flachere“ Entscheidungsstrukturen zu schaffen und Aufgabenerfüllung und Aufgabenverantwortung möglichst eng zusammenzuführen. Der generelle politische Grundsatz, dass die Privatisierung von Aufgaben ihren Wert bereits in sich trägt, schließt eine Nachprüfbarkeit im Zweifel aus - erst recht vor dem Hintergrund der Aussage, dass die positiven Wirkungen einer Privatisierung abgesehen von den haushalterischen Aspekten regelmäßig nicht quantifizierbar sein sollen. Dass eine Auslagerung von öffentlichen Aufgaben auf Private in aller Regel zu einer Entlastung öffentlicher Kassen - und oft zu einer Abschiebung öffentlicher Verantwortung - führt, ist unbestritten. Eine mindestens ebenso gewichtige Frage ist jedoch, wie sich die Privatisierung wirtschaftlich auf der Ebene des Bürgers auswirkt. Deutliche Zweifel bestehen auch, wie der mit einer Privatisierung ausdrücklich bezweckte nachhaltige Stellenabbau aufgaben- und sozialverträglich abgewickelt werden kann.

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