Umzugskosten

Beamtenbereich

Für Auslagen, die durch einen dienstlich veranlassten Umzug an einen anderen Dienstort oder eine andere Wohnung bzw. Dienstwohnung entstehen, erhalten Beamtinnen und Beamte eine Umzugskostenvergütung. Für den Bund ist dies im Bundesumzugskostengesetz (BUKG) geregelt. Dieses Gesetz gilt auch für die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die anderen Länder haben eigene Regelungen.

Tarifbereich

Nach § 44 Abs. 1 TVöD-Bund (Besonderer Teil Verwaltung) und nach § 23 Abs. 4 TV-L gelten für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Länder bei Umzugskosten die Regelungen für entsprechende Beamtinnen und Beamte.

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