Tarifeinheitsgesetz (TEG)
Seit dem 10. Juli 2015 gilt in Deutschland das Tarifeinheitsgesetz (TEG). Es sieht vor, dass bei kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur die Regelungen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar sind, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen Vertrags im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Das Gesetz wurde vom dbb, anderen Gewerkschaften und Parteien scharf kritisiert. Das TEG ist aktuell Gegenstand einer Beschwerde des dbb vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.