Regelbeurteilung

Regelbeurteilungen werden in bestimmten periodischen Abschnitten erstellt. Nach § 48 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist eine Bundesbeamtin bzw. ein Bundesbeamter alle drei Jahre zu beurteilen und zwar unabhängig davon, ob eine Personalmaßnahme ansteht oder sich dienstliche Verhältnisse ändern.

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