Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 mit dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches als fünfte Säule der Sozialversicherung – nach Renten- und Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Unfallversicherung – eingeführt.

Vorangegangen war eine rund 20-jährige sozialpolitische Diskussion über die bessere Absicherung pflegebedürftiger Personen. Es ging vor allem um ältere Menschen, die bei der stationären Pflege auf Sozialhilfeleistungen angewiesen waren. Des Weiteren wurden unterhaltspflichtige Angehörige von den Trägern der Sozialhilfe für die erbrachten Leistungen in Anspruch genommen. Die steigende Zahl der Pflegebedürftigen führte im Zeitablauf zu immer stärkeren finanziellen Belastungen für die Sozialhilfeträger. Nicht zuletzt war die Qualität der Pflege sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung unzureichend.

Ziel der Pflegeversicherung ist es, den pflegebedürftigen Personen so lange wie möglich ein würdevolles Leben in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Die Pflegeversicherung wurde als solidarische Pflichtversicherung eingeführt, die allerdings keinen „Vollkasko-Schutz“ bietet und somit auch Eigenvorsorge und Verantwortung des Einzelnen stärken soll.

Die Einführung der Pflegeversicherung war richtig und hat wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Die Absicherung des Pflegerisikos genießt in der Bevölkerung breite Akzeptanz und wird als sinnvoll erachtet.

Der dbb hat sich seit Beginn dieser Diskussion für die Erweiterung der Sozialversicherung um den Zweig der Pflegeversicherung ausgesprochen. Inzwischen sind professionelle Pflegestrukturen entstanden, die es weiter zu optimieren gilt.

Eine – wie auch immer ausgestaltete – über den Zusatzbeitrag für Kinderlose hinausgehende Entlassung der Arbeitgeber aus der Verantwortung, etwa im Sinne einer weiteren Abkehr von der paritätischen Finanzierung wie schon in der gesetzlichen Krankenversicherung, lehnt der dbb strikt ab.

Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung im Jahr 2008 fanden die Forderungen des dbb, wie etwa die stufenweise Anhebung der Pflegesätze, die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und die Einführung einer „Pflegestufe Null“ für demenziell erkrankte Menschen, zum großen Teil Berücksichtigung.

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