Manteltarifvertrag

Ein Manteltarifvertrag schafft eine auf Dauer angelegte Ordnung der Arbeitsverhältnisse in einem bestimmten Tätigkeitsbereich bzw. einer bestimmten Branche. Manteltarifverträge setzen u.a. Regeln zur Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zur Arbeitszeit, zur Bewertung der verschiedenen Tätigkeiten und deren Bezahlung sowie und zum Urlaub bzw. zur Freistellung von der Arbeit. Im öffentlichen Dienst existieren die Manteltarifverträge TVöD für den Bund und die kommunalen Arbeitgeber und der TV-L für die Länder (mit Ausnahme Hessen, wo der TV-H gilt). Manteltarifverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen und gelten (mit entsprechenden Anpassungen) oft Jahre oder sogar Jahrzehnte.

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