Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag errechnet sich aus dem sogenannten Existenzminimum und somit aus dem Grundbedarf eines Kindes. Er steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu.

Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung/Ausbildung werden jedoch nur dann berücksichtigt, wenn der finanzielle Vorteil aus den Freibeträgen die Kindergeldzahlung übersteigt. Dies wird vom Finanzamt automatisch mit der sogenannten Günstigerprüfung bei Bearbeitung der Steuererklärung festgestellt. Das heißt, das gezahlte Kindergeld wird auf die daraus resultierende Steuerersparnis angerechnet.

Hintergrundinformationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj.de)

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