Kartellbehörden

Der Schutz des Wettbewerbs ist eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe das Bundeskartellamt als unabhängige Behörde. Auf der Ebene der Bundesländer sorgen die bei den Wirtschaftsministerien eingerichteten Landeskartellbehörden für den Schutz des Wettbewerbs.

Wettbewerb ist der Motor der Marktwirtschaft: Er hält die Unternehmen an, im eigenen Interesse die Qualität ihrer Leistungen und Produkte zu verbessern oder günstiger zu produzieren und neue Produkte zu entwickeln. So kommt es zu technischem Fortschritt, es werden Arbeitsplätze geschaffen, Einkommen und damit der volkswirtschaftliche Wohlstand gesichert. Nur ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet größtmögliche Wahlfreiheit und Produktvielfalt.

Die Kartellbehörden haben die Aufgabe, Kartelle wie beispielsweise Preisabsprachen zwischen konkurrierenden Unternehmen aufzuspüren und zu bekämpfen. Hinzu kommt die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen: Marktmächtige Firmen oder nur ein alleiniger Anbieter auf einem bestimmen Markt, der aus der Tradition heraus entstanden ist (z.B. die ehemaligen Monopolisten in den Sektoren Telekommunikation, Energie, Bahn oder Post), dürfen ihre Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen, indem sie etwa andere Unternehmen in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten behindern oder überhöhte Preise von den Kunden fordern.

Auch bei Zusammenschlüssen von Unternehmen haben die Wettbewerbshüter im Rahmen der Fusionskontrolle ein Wörtchen mitzureden. Ziel ist es, marktbeherrschende Stellungen von Unternehmen zu verhindern. Das vierte Standbein des Wettbewerbsschutzes ist der Vergaberechtsschutz. Durch ihn werden transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren bei Aufträgen der öffentlichen Hand sichergestellt.

Weitere Informationen bei den dbb Mitgliedsgewerkschaften:

vbob - Gewerkschaft Bundesbeschäftigte (vbob.de)

Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG) (verwaltungs-gewerkschaft.de)

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