Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist der familienbezogene Bestandteil innerhalb der Besoldung (Stufe 1: verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte; Stufe 2: verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte und Kinder) und wird als soziale Komponente zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder. Zum Teil wurde er im Bereich der Länder erheblich umstrukturiert, indem zum Beispiel der sogenannte Verheiratetenzuschlag zugunsten des sogenannten Kinderzuschlages aufgegeben wurde.

Die Höhe der Familienzuschläge beim Bund und in den Bundesländern können den jeweiligen Besoldungstabellen entnommen werden.

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