Entwicklungsstufen

Der TVöD, TV-L und TV-H sehen in der allgemeinen Entgelttabelle für jede der 15 (bzw. 16) Entgeltgruppen unterschiedlich lange Stufenlaufzeiten vor, die Beschäftigte für den Aufstieg innerhalb derselben Entgeltgruppe zurücklegen müssen. Grundsätzlich wird die höchste Stufe 6 nach insgesamt 15 Jahren in ununterbrochener Tätigkeit erreicht. Die Stufenlaufzeiten für das Erreichen der höheren Stufe sind:

  • Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1 (im TV-H unterteilt in die Stufen 1a und 1b mit jeweils halbjähriger Laufzeit)
  • Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Als Entwicklungsstufen sind die Stufen 3 und höher der jeweiligen Entgeltgruppe bezeichnet, in die Beschäftigte eingruppiert sind. Die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 5 bzw. 6 kann bei erheblich über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung verkürzt bzw. verlängert werden. Erstmals der Aufstieg aus Stufe 3 nach Stufe 4 hängt demnach neben dem Zeitablauf auch von der individuellen Leistung der Beschäftigten ab. Hingegen bilden die Stufen 1 und 2 das Grundentgelt, sodass Stufe 2 bei einer Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung auch ohne Leistungsbezug nach 1 Jahr in Stufe 1 erreicht wird.

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