Entwicklungsstufen

Der TVöD, TV-L und TV-H sehen in der allgemeinen Entgelttabelle für jede der 15 Entgeltgruppen unterschiedlich lange Stufenlaufzeiten vor, die Beschäftigte für den Aufstieg in den 5 bzw. 6 Stufen innerhalb derselben Entgeltgruppe zurücklegen müssen. Grundsätzlich wird die höchste Stufe 6 nach insgesamt 15 Jahren in ununterbrochener Tätigkeit erreicht. Die Stufenlaufzeiten für das Erreichen der höheren Stufe sind:

  • Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Als Entwicklungsstufen sind die Stufen 3 und höher der jeweiligen Entgeltgruppe bezeichnet, in die Beschäftigte eingruppiert sind. Die Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 5 bzw. 6 kann bei erheblich über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung verkürzt bzw. verlängert werden. Erstmals der Aufstieg aus Stufe 3 nach Stufe 4 hängt demnach neben dem Zeitablauf auch von der individuellen Leistung der Beschäftigten ab. Hingegen bilden die Stufen 1 und 2 das Grundentgelt, sodass Stufe 2 bei einer Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung auch ohne Leistungsbezug nach 1 Jahr in Stufe 1 erreicht wird.

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