Anforderungen an Zustimmungsverweigerung per E-Mail

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 1.9.2015 – 20 A 1868/14.PVB; ZfPR online 2/2016, S. 9

Noch eine praxisrelevante, allerdings noch nicht rechtskräftige Entscheidung ist anzuführen. Nach einem Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen aus dem September 2015 genügt es den formalen Anforderungen an die Schriftlichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn der Personalrat die vom Personalratsvorsitzenden unterschriebene, ansonsten ordnungsgemäße Zustimmungsverweigerung einscannt und als pdf-Datei als Anhang zu einer E-Mail an den Leiter der Dienststelle versendet.

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