Inklusion

Spätestens mit Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung einer umfassenden Teilhabepolitik verpflichtet. Die Umsetzung tut dringend Not, denn Teilhabe ist ein Grundrecht und eine berechtigte Erwartungshaltung an die Gesellschaft. Deshalb müssen alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen uneingeschränkter Gleichstellung befähigt werden, ihr Leben selbstbestimmt nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen führen zu können. Der öffentliche Dienst muss hier in allen Bereichen und auf allen Ebenen vorbildhaft vorangehen. Öffentliche, aber auch private Arbeitgeber müssen weiter motiviert werden, vermehrt Menschen mit Behinderungen einzustellen. Denn beeinträchtigte Menschen tragen mit ihren Fähigkeiten zum Unternehmenserfolg bei, wenn sie auf dem passenden Arbeitsplatz eingesetzt werden. Als Teil des Diversity Managements in den Betrieben und Dienststellen sind die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zudem ein Gewinn für die Wettbewerbsfähigkeit und die Unternehmenskultur. Von einem barrierefreien Arbeitsplatz in einer Behörde profitieren neben den Beschäftigten auch die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung. Grundlage für das Gelingen beruflicher Inklusion ist neben der Gewährleistung einer umfassenden Barrierefreiheit eine erfolgreiche Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schule und Studium.

 

Die Digitalisierung der Arbeitswelt kann Menschen mit Behinderung auch im öffentlichen Dienst neue Chancen auf Teilhabe eröffnen. Digitale Technologien (z.B. computergesteuerte Assistenz- und Tutorensysteme) können Beschäftigungsfelder öffnen, die bislang verschlossen waren. Wer die Digitalisierung der Arbeitswelt als Chance für eine stärkere Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben versteht, muss zwingend eine beeinträchtigungssensible Personalpolitik und Führung praktizieren: Bereits bei der Implementierung von digitalen Angeboten muss Barrierefreiheit mitgedacht werden. Dabei sind alle Chancen und Risiken durch die Veränderung der Arbeitswelt aufgrund von Digitalisierung gleichsam zu berücksichtigen. Körperlich oder psychisch stark belastende Tätigkeiten erhöhen das Risiko, im Laufe des Arbeitslebens eine Behinderung zu erwerben. Hier ist die Sensibilisierung in Fragen der Prävention, Arbeitssicherheit und psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz ein weiteres wichtiges Handlungsfeld. Arbeitsplätze müssen sich entwickeln, wenn Beschäftigte im Lauf des Berufslebens eine Behinderung erwerben. Inklusion setzt darüber hinaus individuelle Lösungen voraus.

Interessenvertretungen und Arbeitgeber werden in Zukunft folgende Punkte miteinander klären müssen

  • Es ist zu prüfen, ob die Beschäftigungspflichtquote (§ 154 Absatz 1 SGB IX) von fünf auf sechs Prozent unter Beibehaltung der Schwellenwerte zur Betriebsgröße wieder angehoben werden sollte.
  • Es ist zu prüfen, ob die Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 1 SGB IX) zu erhöhen ist.
  • Es müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um in Verwaltungen und Behörden umfassende Barrierefreiheit durchzusetzen.
  • Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung gem. SGB IX sind weiter zu stärken.
  • Die ressortbezogene Personalbedarfsberechnung ist diskriminierungsfrei zu gestalten.

Ansatzpunkte für Betriebs-/Personalrat

  • Körperlich oder psychisch stark belastende Tätigkeiten erhöhen das Risiko, im Laufe des Arbeitslebens eine Behinderung zu erwerben. Hier ist die Sensibilisierung in Fragen der Prävention, Arbeitssicherheit und psychischen Gesundheit ein wichtiges Handlungsfeld.

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