Alte Rollenbilder überwinden

Tradierte Rollenbilder beschäftigen unsere Gesellschaft seit Jahrzehnten. Das Grundgesetz hat bereits 1949 formal die Ungleichbehandlung der Geschlechter beendet. Die Realität sieht immer noch anders aus. Was der Gesellschaft fehlt, ist ein breiteres Verständnis für die Chancen, die eine Überwindung tradierter Rollenzuweisungen bietet. Hier muss der öffentliche Dienst vorbildhaft vorangehen. Gendergerechte Arbeitsbedingungen sind nicht nur für potenzielle Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes ein wesentliches Motivationsmoment, sondern setzen seitens der Beschäftigten bislang nicht abgerufene Potenziale frei und sorgen in der Außendarstellung für eine deutlich bessere gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlichen Dienstes als Vorreiter in Sachen Chancengleichheit. Einhergehend mit dem Wandel der Arbeitswelt verändern sich die Ansprüche der Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz. Nicht nur junge Menschen ziehen eine Arbeitsumgebung mit flachen hierarchischen Strukturen vor, in der sie die eigenen Stärken einbringen und sich mit Rücksicht auf ihre individuellen Bedürfnisse entfalten können. Entgeltgleichheit und eine Arbeitsorganisation, die sich mit privaten Bedürfnissen vereinbaren lässt, werden zunehmend als selbstverständlich eingefordert. Nur jene Arbeitgeber, die diesem Anspruch Rechnung tragen, werden motiviertes, leistungsbereites Personal rekrutieren und langfristig halten können. Von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind rund 57 Prozent weiblich. In den Leitungspositionen ist jedoch nur etwa jede dritte Stelle mit einer Frau besetzt. Knapp die Hälfte aller weiblichen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes arbeitet in Teilzeit. Frauen verdienen im öffentlichen Dienst – trotz geschlechterneutraler Besoldungs- und Entgelttabellen – rund acht Prozent weniger als männliche Beschäftigte. Die Ursachen hierfür liegen zum einen in der ungleichen Verteilung von Erziehungs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern und den damit einhergehenden Berufs- und Karriereunterbrechungen. Zum anderen basieren Beurteilungskriterien noch immer auf stereotypen Rollenzuweisungen.

 

Konkret braucht es sowohl eine gendersensible Personalentwicklung als auch eine gendersensible Verwaltungsorganisation, etwa bei der Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort. Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte in der Ausbildung und im weiteren Berufsleben ein geschlechterübergreifendes Anliegen sein. Die niedrigere Vergütung überwiegend von Frauen ausgeübter Berufe, etwa in den Sozialberufen und der Elementarbildung, muss überwunden werden. Dann werden diese wichtigen Berufsfelder auch ohne Ansehung des Geschlechts für alle jungen Menschen attraktiv. Dienstliche Beurteilungen und die ihnen zugrundeliegenden Kriterien müssen ein diskriminierungsfreies Fortkommen sicherstellen. Um dies zu gewährleisten, müssen neben der Bereinigung der Beurteilungskataloge von geschlechterstereotypen Kriterien auch die Beförderungsverfahren sowie die Rolle der Führungskräfte in den Blick genommen werden. Der Dreiklang des Leistungsbegriffs – Eignung, Befähigung und fachliche Leistung – ist zeitgemäß zu definieren, diskriminierungsfrei zu gestalten und neu zu gewichten.

Interessenvertretungen und Arbeitgeber werden in Zukunft folgende Punkte miteinander klären müssen

  • Gendergerechte Arbeitsbedingungen müssen diskutiert und verbindlich formuliert werden.
  • Hierarchische Strukturen gehören auf den Prüfstand und sind unter Berücksichtigung der dienstlichen und funktionalen Erfordernisse zu modernisieren.
  • Beurteilungskataloge müssen diskriminierungsfrei gestaltet und formuliert werden.

Ansatzpunkte für Betriebs-/Personalrat

  • Betriebs-/Personalräte sollten sich für eine gendersensible Personalentwicklung und für mehr Frauen in Führungspositionen gelangen einsetzen.
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