Mobiles Arbeiten

Zeit- und ortsflexibles Arbeiten – mobiles Arbeiten – ist das Schlagwort im Zusammenhang mit der digitalen Transformation: Die Technik macht es möglich, dass sehr viele Arbeiten nicht mehr stationär im Büro, sondern nahezu an jedem Ort und zu jeder Zeit erledigt werden können. „Der Arbeitsplatz der Zukunft ist digital“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Programm „Digitale Verwaltung 2020“.

 

Ganz zweifellos birgt die Digitalisierung und Mobilisierung des klassischen Behörden-/Verwaltungsarbeitsplatzes enormes Potenzial. Zum einen sind moderne und flexible Arbeitsbedingungen Indikator für die Attraktivität eines Arbeitgebers. Zum anderen hilft die Technik, die Arbeit effizienter, flexibler und teamtauglicher zu machen. Allein: Tele- oder Heimarbeit sind nicht für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes realisierbar – etwa rund 60 Prozent der Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung lassen sich durch Digitalisierung flexibilisieren, nicht aber der unmittelbare Dienst am Menschen, das versteht sich von selbst. Vor diesem Hintergrund muss der Aspekt des mobilen Arbeitens im öffentlichen Dienst differenziert betrachtet und, auch dienst- und tarifrechtlich, mit entsprechend individuellem Zuschnitt ausgestaltet werden. Daneben müssen die technischen Voraussetzungen für mobiles Arbeiten geschaffen und stetig ausgebaut werden. Mobiles Arbeiten ist nur dann möglich, wenn den Mitarbeitenden überall ein leistungsfähiger und sicherer Zugriff auf Dokumente, Daten und Anwendungen zur Verfügung steht.

Interessenvertretungen und Arbeitgeber werden in Zukunft folgende Punkte miteinander klären müssen

  • Die Konditionen und Regeln des mobilen Arbeitens sind gemeinsam zu erarbeiten und verlässlich festzuschreiben. Gleiches gilt für konkrete Kompensationsregelungen für jene Beschäftigten, die aufgrund der Besonderheit ihres Dienstes keine Möglichkeit für mobiles Arbeiten haben.
  • Die grundlegenden arbeitsrechtlichen und arbeitszeitrechtlichen Vorgaben für mobiles Arbeiten – also etwa Ruhezeitregelungen, Recht auf Nichterreichbarkeit – sollten bundesgesetzlich geregelt werden, um eine Richtschnur zu etablieren. Die weitere Ausdifferenzierung muss in zu verhandelnden Tarifverträgen/Arbeitszeitverordnungen erfolgen.
  • Außerhalb der jeweils vereinbarten mobilen Arbeitszeit müssen die Beschäftigten für den Betrieb nicht erreichbar sein. Urlaub bleibt Urlaub, Arbeit im Urlaub ist unzulässig. Und schließlich darf es keine negativen Folgen haben, wenn ein/e potenziell für das mobile Arbeiten geeignete/r Mitarbeiter/in gar nicht ortsflexibler werden möchte.
  • Es sollten bundesweit grundlegende Sicherheitsstandards für den öffentlichen Dienst gesetzt werden – idealerweise die des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Technische Qualifizierungsbedarfe sind ebenso wie persönliche Weiterbildung, etwa zu Themen wie Selbstorganisation und Vermeiden von Entgrenzung, grundsätzlich anzuerkennen und im Sinne des lebenslangen Lernens immer wieder abzudecken.

Ansatzpunkte für Betriebs-/Personalrat

  • Das grundsätzliche Ziel bei der Regelung und Ausgestaltung mobilen Arbeitens ist Ganzheitlichkeit – Insellösungen sind sowohl technisch als auch personalorganisatorisch möglichst zu vermeiden.
  • In Betriebs-/Dienstvereinbarungen sollte die Mobilitätsstrategie der Behörde/Dienststelle umfassend und detailliert mit Blick auf Grundsätze, Möglichkeiten, Gestaltung und Kompensation für nicht mobil arbeitende Kolleginnen und Kollegen niedergeschrieben werden. Teil der Mobilitätsstrategie sollte auch ein Transformationsplan sein, der die technischen Einführungsschritte inhaltlich und zeitlich transparent darstellt. Außerdem sollten der technische Support und die Pflege von Hard- und Software verbindlich festgeschrieben und damit ge-sichert werden. Hierfür müssen stets ausreichende Personalkapazitäten vorgesehen sein.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten auch tatsächlich die Technik erhalten, die sie dazu befähigt, die geforderten Sicherheitsstandards und datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten und die Arbeit gut und effizient zu erledigen. Es ist nicht hinnehmbar, dass derzeit etwa ein Drittel der Beschäftigten ohne Erlaubnis mit privaten Geräten arbeiten.
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