Prozessbegleitende Mitbestimmung

Eine – für alle – erfolgreiche Gestaltung des Transformationsprozesses im öffentlichen Dienst bedarf des Schulterschlusses aller Beteiligten und der Mitnahme aller Beschäftigten. Dazu müssen gewohnte Kommunikationswege intensiviert und neue erschlossen, die Personalvertretungen mit den für eine flexible, orts- und zeitnahe Reaktion notwendigen Arbeitsbedingungen und Handlungsinstrumenten ausgestattet werden.

 

Für die Personalvertretungen ist dabei eine besondere Herausforderung, dass sich die Digitalisierung zwar durch eine kontinuierliche technische Modernisierung auszeichnet, dabei jedoch für die Arbeitswelt des öffentlichen Dienstes gänzlich neue Bedingungen schafft: insbesondere die Verschmelzung von Berufs- und Privatleben durch Entgrenzung von Zeit und Ort der Arbeitsleistung und damit einhergehend zunehmend heterogene Beschäftigtenstrukturen mit jeweils individuellen Interessen.

 

Herausforderungen für Personalvertretungen sind deshalb die Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen durch Arbeitsverdichtung, die Herstellung einer gesunden Balance zwischen Berufs- und Privatleben, eine gerechte Teilhabe an Qualifizierungschancen – zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie zum beruflichen Aufstieg – sowie der Schutz der Daten der Beschäftigten.

 

Festzustellen ist auch, dass Entscheidungen zunehmend von Stellen getroffen werden, denen keine die betroffenen Beschäftigten repräsentierende Personalvertretung gegenübersteht. Bei ressortübergreifenden Maßnahmen sind dabei die Interessen der betroffenen Beschäftigten durch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu vertreten.

Interessenvertretungen und Arbeitgeber werden in Zukunft folgende Punkte miteinander klären müssen

  • Während des digitalen Transformationsprozesses und darüber hinaus ist eine lückenlose Interessenvertretung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Ziel ist eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Personalvertretung und Behörden-/Dienststellen-/Betriebsleitung, die gestützt werden muss durch Qualififizierung der Personalratsmitglieder, durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Personalvertretungen und durch die Optimierung des Beteiligungsverfahrens.
  • Die Handlungsoptionen der Personalvertretungen müssen erweitert werden, um die vor allem mit der Digitalisierung einhergehenden Veränderungen der Arbeitsbedingungen sachgerecht mitgestalten zu können.

Ansatzpunkte für Betriebs-/Personalrat

  • Betriebs- oder Personalräte müssen sich bewusst machen, welchen Einfluss die Digitalisierung auf die Durchführung der Personalratsarbeit hat. Dazu gehört entscheidend die Frage, wie der Betriebs-/Personalrat mit den Beschäftigten, Behörden-/Dienststellen-/Betriebsleitung und den Gewerkschaften kommuniziere sollte.
  • Die Beschäftigungsfähigkeit aller Beschäftigten, insbesondere, ein gesundes Arbeitsumfeld zu sichern, sollte ein wesentliches Anliegen von Betriebs-/Personalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn sein.
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