Arbeitnehmende

Arbeitnehmende sind Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses weisungsgebundene, abhängige Arbeit gegen Entgelt in einem Betrieb oder einem Unternehmen leisten. Auch leitende Angestellte fallen unter den Arbeitnehmerbegriff des § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Ob so genannte freie Mitarbeiter Arbeitnehmende im Sinne des § 5 ArbGG sind, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und der tatsächlichen Beschäftigung im Einzelfall ab. Entgegen den bis zum Inkrafttreten des TVöD / TV-L nach Angestellten und Arbeitern differenzierenden Manteltarifverträgen des öffentlichen Dienstes, gibt das neue Tarifrecht diese Unterscheidung auf. Es gilt einheitlich für Arbeiter/-innen und Angestellte der Begriff des Beschäftigten.

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