Schwerbehindertenvertretung

Die SBV ist die Interessenvertretung, die speziell zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung geschaffen wurde. Sie wird ausschließlich von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen gewählt. Kernaufgabe der SBV ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Dienststelle/den Betrieb und die Vertretung, Beratung und Unterstützung von deren Interessen. Sie wacht z. B. darüber, dass alle zum Schutz der Menschen mit Behinderung dienenden Rechtsvorschriften beachtet und umgesetzt werden. Sie beantragt Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen - insbesondere solche präventiver Art - bei den zuständigen Stellen. Die Beschäftigten können sich mit Anregungen und Beschwerden jederzeit an die SBV wenden. Die SBV wird sich beim Dienststellenleiter/Arbeitgeber dafür einsetzen, dass berechtigten Beschwerden abgeholfen und hilfreiche Anregungen umgesetzt werden.

Wichtige Aktionsbereiche der SBV

Damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen kann, ist die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe betreffen, unmittelbar vom Arbeitgeber zu unterrichten und anzuhören. Die SBV ist z. B. bei folgenden Vorgängen zu beteiligen:

  • Bei der Prüfung, ob ein freier Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann
  • Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
  • Bei Schwierigkeiten in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis eines schwerbehinderten Beschäftigten, um eine dauerhafte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen
  • Bei Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten. Eine Kündigung ohne Beteiligung der SBV ist unwirksam
  • Beim Abschluss einer Inklusionsvereinbarung zwischen Arbeitgeber, SBV und Personal-/Betriebsrat zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle/den Betrieb

Personalrat/Betriebsrat und SBV – ein Team

Die SBV ist keine Untergliederung des Personalrats/Betriebsrats, sondern ein neben diesem stehendes, unabhängiges Gremium mit eigenen Rechten und Pflichten. Die SBV kann daher in allen speziell die schwerbehinderten Menschen betreffenden Fragen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Personalrat/Betriebsrat oder den behördlichen Stellen selbst aktiv werden.

Dennoch sollten sich SBV und Personalrat/Betriebsrat als ein Team verstehen. In § 182 SGB IX ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass SBV und Personalrat/Betriebsrat sowie Arbeitgeber bzw. dessen Inklusionsbeauftragter eng zusammenarbeiten und sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Insbesondere dort, wo SBV und Personalrat/Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber verhandeln, also etwa bei Inklusionsvereinbarung und bEM, werden sie umso effektiver sein, je nachdrücklicher sie an einem Strang ziehen und sich frühzeitig abstimmen. Das Gesetz enthält zudem klare Vorgaben für die Zusammenarbeit der Gremien. Die SBV nimmt insbesondere sowohl an den Personalrats-/Betriebsratssitzungen als auch an den Monats-/Quartalsgesprächen mit dem Arbeitgeber teil.

So unterstützt der dbb das Engagement der SBV

ZfPR mit ZfPR online

In der vom dbb verlag herausgegebenen „Zeitschrift für Personalvertretungsrecht“ werden regelmäßig auch für Schwerbehindertenvertretungen interessante Entscheidungen und Aufsätze veröffentlicht, denn neben den SBV hat der Gesetzgeber auch die Personalvertretungen (im Übrigen auch die Betriebsräte), wenn auch in anderer Rolle, mit der Wahrnehmung der Belange der schwerbehinderten Beschäftigten beauftragt. Die Dezemberausgabe des monatlich erscheinenden elektronischen Rechtsprechungsdienstes der ZfPR, die ZfPR online, widmet sich mit Rechtsprechung und Aufsätzen demgegenüber ausschließlich dem Recht der schwerbehinderten Menschen und ihrer Vertretungen.

ZfPR mit ZfPR online

 

SBV kompakt

Wichtiges Wissen für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung wird hier kurz und klar dargestellt.
 

Kandidieren für die Schwerbehindertenvertretung? Ja!

Der Flyer regt dazu an, sich als Kandidatin oder Kandidat für das Amt der Vertrauensperson und/oder ihrer Stellvertretung zur Verfügung zu stellen. Die Beschrei­bung der Rechtsstellung als Vertrauensperson oder Stellvertretende Person und der Möglichkeiten zum Erwerb der notwendigen Kenntnisse soll dazu ermuntern, sich für die schwerbehinderten Kol­leginnen und Kollegen einzusetzen. Daher werden auch die Vorteile erläutert, die die Wahrnehmung des Amtes für die persönliche und berufliche Entwicklung mit sich bringt. Schließlich enthält der Flyer eine kurze Darstellung der Optionen der Wahlkampfführung.
 

Aufgaben der SBV und Zusammenarbeit mit Personalrat/Betriebsrat

Dieser Flyer informiert allgemein über die Einsatzbereiche der SBV sowie über Abgrenzung und Zusammenspiel von SBV einerseits und Personalrat/Betriebsrat andererseits. Themen sind daher u.a. Schweigepflicht und Teilnahmerechte der SBV an Sitzungen der Personal- und Betriebsräte ebenso wie an Monatsgesprächen.

 

Leitsatzsammlung

Die regelmäßig umfangreiche Rechtsprechung sichten und ordnen wir, fassen den wesentlichen Inhalt der Entscheidungen einmal jährlich in einer Leitsatzsammlung zusammen. Damit gelingt es den Interessenvertretern, einen Überblick über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres zu gewinnen und inhaltliche Schwerpunkte und Tendenzen zu erkennen.

Mehr zu Teilhabe und Inklusion

Soziales & Gesundheit

zurück
Forum Inklusion und Teilhabe

Forum Inklusion und Teilhabe

„Inklusiver Arbeitsmarkt: Pandemie als Katalysator?“

ZfPR