Entgelt

Beschäftigte im öffentlichen Dienst

  • der Kommunen sowie beim Bund nach TVöD (Inkrafttreten zum 1. Oktober 2005),
  • der Länder (außer Hessen) nach TV-L (Inkrafttreten zum 1. November 2006) sowie
  • des Landes Hessen nach TV-H (Inkrafttreten zum 1. Januar 2010)

erhalten ein monatliches Tabellenentgelt gemäß der einschlägigen Entgelttabelle (siehe insbesondere die allgemeine Entgelttabelle als Anlage zu § 15 TVöD, TV-L, TV-H). Die allgemeine Entgelttabelle ist in 15 Entgeltgruppen gegliedert nach auszuübender Tätigkeit, Qualifikation und Berufsbildern. In den Entgeltgruppen bestehen bis zu 6 Entgeltstufen. Stufe 2 wird nach 1 Jahr Tätigkeit ohne vorherige einschlägige Berufserfahrung erreicht. Nach weiteren 2 Jahren in Stufe 2 erfolgt ein Aufstieg in die Entwicklungsstufen mit leistungsabhängigen Stufenlaufzeiten. Danach werden die Stufen 4 und 5 bzw. 6 regelmäßig nach 3 Jahren in Stufe 3, 4 Jahren in Stufe 4 bzw. 5 Jahren in Stufe 5 erreicht.

Neben dem monatlichen Tabellenentgelt erzielen Beschäftigte nach TVöD, TV-L sowie TV-H weitere Einkommensbestandteile wie folgt:

  • Zuschläge für Sonderformen der Arbeit
  • Erschwerniszuschläge
  • Entgeltgruppenzulagen (aktuell nur TVöD Bund und TV-L)
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsorientierte Bezahlung
  • Kinderzulage (nur TV-H)
  • Jubiläumszulage
  • Vermögenswirksame Leistungen

In den TVöD, TV-L bzw. TV-H übergeleitete Beschäftigte aus dem ersetzten Angestelltentarifvertrag (BAT/-O) bzw. dem ersetzten Arbeitertarifvertrag (MTArb/-O sowie BMT-G/-O) erhalten individuelle Besitzstandszahlungen nach Maßgabe des jeweiligen Überleitungsrechts (TVÜ-VKA, TVÜ-Bund, TVÜ-Länder, TVÜ-Hessen). Dies betrifft zum Beispiel

  • Strukturausgleichszahlungen (bisherige Angestellte nach BAT/-O)
  • Vergütungsgruppenzulagen (bisherige Angestellte nach BAT/-O)
  • Meister-, Techniker-, Programmiererzulagen
  • Vorarbeiterzulagen
  • Kinderbezogene Entgeltzahlungen
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Einkommenstabellen

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