Leitantrag Tarifvertrag Digitalisierung

Chancen nutzen, Vorbehalte abbauen - Verlässlicher Rahmen für Digitalisierung durch Tarifverträge

Der dbb möge sich dafür einsetzen, die Digitalisierung des Arbeitsmarktes als große Chance zu begreifen und die damit verbundenen Veränderungen der Arbeitswelt bestmöglich zu gestalten.

Dafür soll der dbb mit den Arbeitgebenden des öffentlichen Dienstes in Tarifverhandlungen gehen und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beschäftigen schaffen. Vorbildcharakter haben hier der TV Digitalisierung mit dem Bund und die letzte Tarifrunde mit dem Land Hessen, wo der dbb sehr erfolgreich und innovativ verhandeln konnte.

Die Digitalisierung ist ein vielschichtiger Prozess. Das Potential einer digitalen Arbeitswelt ist enorm und gehört ausgeschöpft, damit Arbeitsvorgänge unkomplizierter, schneller und dadurch effizienter gestaltet werden können, wovon Arbeitgebende und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren.

Der dbb nimmt jedoch auch die Ängste und Bedenken seiner Mitglieder ernst. Überall dort, wo Arbeitgebende versuchen Arbeitsplätze abzubauen oder eine Verdichtung der Arbeit absehbar ist, wird sich der dbb diesen Maßnahmen massiv zur Wehr setzen. Die konkrete Bandbreite der Veränderung am Arbeitsplatz lässt sich derzeit nicht vorhersagen, reicht wohl aber von unwesentlichen Anpassungen bis hin zu massiven Veränderungen. Bei allen denkbaren Veränderungen müssen die Gewerkschaften in jeden Fall an den Umgestaltungsprozessen beteiligt werden.

Konkret geht es um den vorausschauenden Umgang mit Veränderungen. Oberste Priorität hat dabei die Arbeitsplatzsicherung bzw. die Sicherung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes. In Fällen, wo dies nicht möglich ist, müssen verbindliche Regelungen rund um die Themen Entgeltsicherung und Qualifizierung getroffen werden. Niemand darf durch eine Digitalisierungsmaßnahme schlechter gestellt werden.

Die berufliche Weiterbildung ist Voraussetzung einer vorausschauenden Fachkräfte- und Innovationspolitik und lebenslanges Lernen muss gefördert werden. Daher fordert der dbb einen verbindlichen Anspruch auf echte Qualifizierung. Dieser Anspruch muss insbesondere auch für die Beschäftigten in Elternzeit und anderen ruhenden Arbeitsverhältnissen gelten, um diesen einen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Die Geeignetheit einer Qualifizierungsmaßnahme ist stets auch von einer angemessenen Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abhängig. Als geeignete Qualifizierungsmaßnahmen kommen zum Beispiel maßgeschneiderte Kurse oder Studiengänge in Betracht, die in Form von klassischen Schulungsmaßnahmen oder in digitalen Formen der Wissensvermittlung (E-Learning) erfolgen können. Alle Kosten rund um eine Qualifizierungsmaßnahme sind von den Arbeitgebenden zu tragen und sämtliche Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen sind zwingend als Arbeitszeit zu betrachten.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung und Nutzung moderner und flexibler Arbeitsformen. Die dafür notwendigen Arbeitsmittel sind von den Arbeitgebenden zu stellen bzw. die Kosten dafür zu tragen. Es bedarf zudem konkreter Regelungen zur Arbeitszeit, zum Datenschutz, der Vermeidung von Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie der Definition eines Rechts auf Nichterreichbarkeit zum Schutz vor Überlastung der Beschäftigten. Ortsflexibles Arbeiten darf zu keiner Pflicht für die Beschäftigten werden und keine beruflichen Nachteile mit sich bringen.

Ziel des dbb ist es, tarifliche Antworten auf digitale Veränderungen der Arbeitswelt zu geben und diese fortschrittlich und zukunftsweisend zu gestalten.

Kernforderungen des dbb sind:

  • Entwicklung von Schutzmechanismen zur Arbeitsplatzsicherung, Entgeltsicherung und notwendigen Qualifizierung
  • Arbeitsplatzerhalt als oberste Priorität
  • verbindlicher Anspruch auf Qualifizierung auf hohem Niveau
  • Schaffung zukunftssicher Arbeitsplätze
  • Ermöglichung flexibler Arbeitsmodelle auf freiwilliger Basis

Begründung:

Gegebenenfalls mündlich

 

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dbb Geschäftsbericht