ZfPR: aktuelle und umfassende Informationen für Personalräte

Neutralitätspflicht, Amtsübergabe, Hinweisgeberschutz und mehr

Die Ausgabe 2/2024 der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) informiert über aktuelle Themen des Personalvertretungsrecht.

Mitbestimmung

Von besonderem Interesse für den in diesen Monaten erfolgenden Stabwechsel bei den Personalvertretungen in der Bundesverwaltung ist der Beitrag „Von Personalrat zu Personalrat – Die Amtsübergabe nach der Personalratswahl“ von Juliane Richter, die die verschiedenen Aspekte der Amtsübergabe beleuchtet und praktische Tipps gibt.

Welche Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen und Betriebsräte sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergeben, erörtert Prof. Peter Gola in seinem Beitrag „Hinweisgeberschutz – Nicht ohne Mitarbeitervertretung und Datenschutz“. Der Autor beschäftigt sich mit den vielfältigen Aspekten des noch recht neuen Gesetzes und ihren Auswirkungen auf die Aufgaben und Befugnisse der Mitarbeitervertretungen.

Mit der am 15. Juni 2021 in Kraft getretenen Novelle hat der Gesetzgeber eine stärkere Betonung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit mit Familie, Pflege und Beruf auch im BPersVG verfolgt. Dr. Dr. Michael Kossens hat die jeweiligen Änderungen genauer unter die Lupe genommen und resümiert, dass dem Personalrat noch mehr Beteiligungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden sollten.

Wie gewohnt gibt Dr. Thomas Wurm auch in diesem Jahr einen Überblick über die neuere Rechtsprechung zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. In dem Aufsatz „TVöD/TV-L vor Gericht“ bringt er die wichtigsten Entscheidungen des Berichtszeitraums auf den Punkt und ordnet deren Bedeutung für die Betroffenen ein.

„Immer mehr, immer komplexer: Wie gehen Personalräte mit steigenden Anforderungen um?“ Dies war das Thema eines der Fachforen des von dbb beamtenbund und tarifunion und dbb akademie veranstalteten 14. Forum Personalvertretungsrecht „Engagement im Personalrat – nur für Idealistinnen oder Plattform für Macherinnen?“ im September 2023. Stefanie Rau und Isabell Eichstädt haben mit den Teilnehmern diskutiert und die Ergebnisse einschließlich gefundener Lösungsansätze zusammengefasst.

Der Rechtsprechungsteil enthält den noch „druckfrischen“ Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Februar 2024 – 60 PV 11/22 – betreffend – mehr oder weniger versteckter – gewerkschaftlicher Werbung im Personalratsbüro. Ein Thema, das naturgemäß gerade bei den Personalratswahlen regelmäßig zu Streitigkeiten Anlass gibt. Das Gericht spricht zu Recht Klartext: Die Auslegung oder Duldung von gewerkschaftlichen Presseerzeugnissen oder Werbematerial in den Geschäftsräumen des Personalrats ist eine Verletzung des Neutralitätsgrundsatzes und als solche strikt untersagt.

Besitzt der Personalrat einen Anspruch auf Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz? Dies hätte das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 11. Januar 2024 – 12 N 71/22 – klären können. Sehr knapp und aus formalen Gründen lehnt das Gericht einen solchen Anspruch ab, was Hans-Hermann Schild in seiner Anmerkung nachdrücklich bedauert, denn seiner Meinung nach spricht viel für das Bestehen eines solchen Anspruchs.

Das OVG Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich im Beschluss vom 30. März 2023 – 33 A 2885/21.PVB – mit der reichlich bekannten Streitfrage der Anfechtung von Personalratswahlen bei verselbstständigten Dienststellenteilen und ihren Auswirkungen auf das Gesamtkonstrukt. Isolierte Anfechtung der Personalratswahl einer Teildienststelle oder Anfechtung auch der Wahl des Personalrats der Hauptdienststelle? Das ist hier die Frage. Dr. Andreas Gronimus erläutert die rechtliche Problematik und begrüßt die wegen der Zulassung der Rechtsbeschwerde nun dem BVerwG eröffnete Gelegenheit, die ewige Streitfrage abschließend zu klären.

Eine Spezialnorm des PersVG Sachsen-Anhalt für wissenschaftliche Einrichtungen (ähnlich in Thüringen) hat das OVG Sachsen-Anhalt am 24. August 2023 – 5 L 1/23 – beschäftigt. Die Vorschrift schließt die Mitbestimmung des Personalrats bei „teilweiser“ Finanzierung einer Stelle durch Drittmittel aus. In seiner Anmerkung kritisiert Prof. Dr. Thomas Spitzlei die Aussage des OVG, es bestünden keine Schwellenwerte hinsichtlich des Anteils der Drittmittelfinanzierung, als missverständlich und legt dar, warum nur eine enge Interpretation der Ausnahmevorschrift dem Normzweck entspricht.

Zur ZfPR

Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) erscheint viermal jährlich in Heftform und elfmal jährlich als elektronischer Rechtsprechungsdienst (ZfPR online). Die Zeitschrift konzentriert sich auf das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern und vermittelt einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet. Informationen für Schwerbehindertenvertretungen runden das Portfolio ab.

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Wer die ZfPR print bezieht, darf daher die Anmeldung zur „ZfPR online“ nicht vergessen. Monatlich aktuell wird hier die Rechtsprechung zum Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht wiedergegeben und kommentiert.

 

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