Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Kritik an „Quick Freeze“-Entscheidung der Bundesregierung

Die Ampel-Koalition im Bund will Ermittlungsbehörden ermöglichen, relevante Telekommunikationsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine schwere Straftat besteht. DPolG Chef Rainer Wendt übt deutliche Kritik an dem sogenannten Quick Freeze-Verfahren.

dbb aktuell

„Eine solche unzureichende Regelung hätten die Ermittlungsbehörden seit Jahren haben können, sie wurde aus guten Gründen stets verworfen. Wenn es erst ein Ermittlungsergebnis und einen Tatverdächtigen gibt, sind dessen Verkehrsdaten längst gelöscht, weil die Anbieter von Telekommunikation diese Daten nur wenige Tage speichern, wenn überhaupt. Notwendig ist aber, in die Kommunikationsvergangenheit von Tatverdächtigen hineinzuschauen, um Bandenstrukturen und Netzwerke aufzuspüren oder weitere Tatverdächtige zu ermitteln“, erklärte Wendt.

Die Rechtsprechung des EUGH lasse die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu, mit deren Hilfe die Ermittlungsarbeit erheblich verbessert werden könnte. Der DPolG Bundesvorsitzende machte deutlich: „Es macht wenig Sinn, geringe Aufklärungsquoten zu beklagen und den Staat künstlich dumm zu machen. Den Kompromiss mit anderen politischen Entscheidungen zu verknüpfen, zeigt wieder einmal, dass es in der Bundesregierung weniger um Problemlösungen als vielmehr um das Aushandeln ideologischer Konflikte zwischen den Koalitionspartnern geht.“

Wendt abschließend: „Die Unionsparteien sind gut beraten, dieses Thema weiter im Auge zu behalten und spätestens nach der nächsten Bundestagswahl oben auf die Tagesordnung zu setzen und eine echte Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Es geht nicht darum, Parteiinteressen zu befriedigen, sondern um die Aufklärung erheblicher Verbrechen und den Schutz möglicher Opfer. Der Koalitionsfrieden mag im Moment gerettet sein, der Inneren Sicherheit hat die Ampel jedenfalls einen Bärendienst erwiesen!“

 

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