dbb magazin 03/2016 - page 35

Personalratswahlen in den Jobcentern:
Wählen lohnt sich!
Unter demMotto „Zusammen Halt Wählen“ treten die dbb Gewerk-
schaften vbba, komba gewerkschaft und GdS gemeinsam bei den
diesjährigen Personalratswahlen in den Jobcentern an.
In der AG Jobcenter des dbb
hatten sich führende Vertreter
der drei Gewerkschaften zuvor
auf Inhalte und Formen des
gemeinsamen Wahlkampfs
verständigt, die nun sowohl in
Gesprächen und Aktionen als
auch mit einem Flyer und sechs
unterschiedlichen Postern an
die Wahlberechtigten heran­
getragen werden.
Zum zweiten Mal nach 2011
können in den Jobcentern Per-
sonalräte gewählt werden.
Diese entscheiden darüber,
wer die innerbetrieblichen In-
teressen der Beschäftigten ge-
genüber Geschäftsführung
und Trägerversammlung zu-
sammenhält. „Als basisnahe
Fachgewerkschaften kennen
vbba, komba und GdS die Prob-
leme vor Ort und stellen eine
starke Interessenvertretung
bei Tarifverhandlungen, Ge-
setzgebung und der Durch­
setzung daraus resultieren-
der Rechte sicher“, sagte der
stellvertretende Bundesvor­
sitzende und Fach­
vorstand Beamten-
politik des dbb,
Hans-Ulrich Benra,
in der AG Jobcen-
ter.
„In den Personal­
räten werden sich die gewähl-
ten Vertreter aus den Reihen
der dbb Gewerkschaften für an-
gemessene und stabile Arbeits-
bedingungen einsetzen.“ Dabei
wird es vor allem um sachliche,
vertrauensvolle und rechtssi-
chere Personalratsarbeit, den
Abbau von Befristungen, eine
auskömmliche Finanzausstat-
tung, Verbesserungen bei der
Sicherheit der Beschäftigten
und Mitbestimmung bei neuen
IT-Verfahren gehen.
Sachliche
und vertrauensvolle
Personalratsarbeit
Wir stehen für eine transparente
und partnerschaftliche Zusammenarbeit
auf Augenhöhe.
Wir verhandeln hart, engagiert
und qualifiziert in der Sache,
ohne persönliche Konflikte zu schüren.
Zusammenhaltwählen fürgemeinsameZieleunterdemDachdesdbb
erpflichtige tatsächlich über
keine höhere Leistungsfähig-
keit verfügt.
Volkswirtschaftlich gesehen
verliert der Arbeitnehmer
durch die ungerechtfertigt
hohe Besteuerung durch den
Staat den Anreiz, ein höheres
Einkommen zu erzielen. Durch
das nominal höhere Einkom-
men steigt die Steuerbelastung
relativ stärker, die Durch-
schnittsbelastung steigt und
die Kaufkraft sinkt.
Der Sachverständigenrat hatte
in seinem Jahresgutachten
2013/2014 errechnet, dass für
Steuerpflichtige mit mittleren
Einkommen (50000 Euro/Jahr)
die jährliche Belastung durch
die kalte Progression seit der
letzten Tarifanpassung (2010)
in 2014 bei 772 Euro im Jahr
gelegen hat. Bei einem Ein-
kommen bis 80000 Euro stieg
die Belastung auf 938 Euro.
Mit dem Gesetz zum Abbau
der kalten Progression und An-
passungen von Familienleis-
tungen hat der Gesetzgeber
nunmehr auf die anhaltende
Diskussion reagiert und der
Bundesrat hat dem Gesetz am
10. Juli 2015 zugestimmt.
Zum Ausgleich der zumindest in
2014 und 2015 entstandenen
kalten Progression wurde ab
dem Jahr 2016 der Tarifverlauf
um die kumulierte Inflationsra-
te der beiden Jahre in Höhe von
1,48 Prozent entsprechend ver-
schoben. Auch in Zukunft soll
eine Anpassung erfolgen. Es
bleibt jedoch abzuwarten, ob
in Jahren, in denen der Anpas-
sungsbedarf größer sein wird,
die Bereitschaft zur Tarifkorrek-
tur weiterhin vorhanden ist.
Dies gilt insbesondere für kon-
junkturell schlechtere Zeiten.
Weiterhin wurde – wie erwähnt
– mit dem Gesetz der Grund-
freibetrag zur Gewährleistung
der Freistellung des Existenz­
minimums auf 8652 Euro an­
gehoben. Darüber hinaus
wurden mit dem Gesetz der
Kinderfreibetrag, das Kinder-
geld, der Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende und der Kin-
derzuschlag für Geringverdie-
ner angehoben.
rh
Grenzsteuersatz
in Prozent
14 %
42 %
0 € 8 652 €
53 656 € zu versteuerndes
Einkommen in €
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dbb
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