dbb magazin 03/2016 - page 11

Entgeltordnung für Lehrkräfte:
Weiter verbessert
Der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) haben die Entgeltordnung für Lehr-
kräfte Mitte Februar 2016 überarbeitet.
So wurden die Fristenregelun-
gen für Höhergruppierungen
und eine Entgeltgruppenzulage
vereinfacht, damit noch mehr
Lehrkräfte davon profitieren.
Der dbb rät daher allen Lehre-
rinnen und Lehrern, ihre indivi-
duellen Ansprüche schnell zu
prüfen. Ferner kam es zu der
vom dbb dringend geforderten
Korrektur bei der Eingruppie-
rung sozialpädagogischer Mit-
arbeiter an Grund- und Förder-
schulen in NRW. Der Zweite
Vorsitzende und Fachvorstand
Tarifpolitik des dbb, Willi Russ,
sagte zur Neuregelung: „Mit
diesem 1. Änderungstarifver-
trag zeigen wir deutlich, dass
die Entgeltordnung für Lehr-
kräfte ein dynamisches Werk
ist. Wir haben notwendige Ver-
änderungen und Verbesserun-
gen mit der TdL ausverhandelt
und werden im nächsten Jahr,
zur Einkommensrunde 2017,
weitere Verbesserungen ein­
fordern. Dieser Weg ist gut für
die Lehrerinnen und Lehrer, er
ist ordnungspolitisch notwen-
dig und er ist unumkehrbar.“
Seit dem 1. August 2015 ist
die erste Entgeltordnung für
Lehrkräfte in Kraft. Sie ersetzt
die bis dahin gültigen Arbeit­
geberrichtlinien, auf deren Ge-
staltung die Gewerkschaften
keinen Einfluss hatten. Wäh-
rend der vergangenen Einkom-
mensrunde mit der Tarifge-
meinschaft deutscher Länder
(TdL) hatte sich der dbb dafür
entschieden, die Eingruppie-
rung der Lehrkräfte nicht mehr
den Arbeitgebern allein zu
überlassen.
und engagierten Kräften könn-
ten die Herausforderungen des
Landes auch in Zukunft ge-
meistert werden. Dazu müsse
der öffentliche Dienst aber
auch Perspektiven bieten,
denn sonst sei die Jugend auch
„mobil genug, woanders ihr
Glück zu finden. Mit dem kost-
baren ,Rohstoff‘ gut ausgebil-
deter und engagierter junger
Menschen geht der öffentliche
Dienst noch immer viel zu
sorglos um. Noch immer wird
der Wettbewerb mit der priva-
ten Wirtschaft nicht wirklich
geführt.“ In diesem Zusam-
menhang müsse die Befris-
tungspraxis im öffentlichen
Dienst geändert werden.
<<
Beamte müssen
Anschluss halten
Die linearen Komponenten
des Abschlusses sollen der BTK
zur Folge zeit- und wirkungs-
gleich auf den Beamtenbe-
reich übertragen werden.
„Besser noch: Der Bundesin-
nenminister stellt gleich zum
Verhandlungsauftakt klar,
dass die Bundesbeamten kei-
ne Bittsteller sind, sondern
wichtiger Bestandteil eines
unteilbaren öffentlichen
Dienstes. Die Teilhabe aller Be-
schäftigten des öffentlichen
Dienstes an der wirtschaftli-
chen Entwicklung muss sta-
tusunabhängig erfolgen“, so
die Delegierten. Eine relativ
kurze Laufzeit des Tarifab-
schlusses von zwölf Monaten
schaffe darüber hinaus Pla-
nungssicherheit und Reak­
tionsmöglichkeiten im Hin-
blick auf die derzeit sehr dyna-
mische Belastungssituation
des öffentlichen Dienstes vor
dem Hintergrund des anhal-
tenden Flüchtlingszustroms.
<<
Rituale abschaffen –
zügig verhandeln!
„Auf der Kölner Arbeitstagung
des dbb Anfang Januar dieses
Jahres sprach sich Bundesin-
nenminister de Maizière dafür
aus, ohne Rituale zügig zu ver-
handeln. Da sind wir dabei,
das finden wir gut“, bekräftig-
ten die Mitglieder der BTK.
Wenn die Arbeitgeber das
ernst meinten, legten sie zum
Verhandlungsauftakt am 21.
März 2016 ein ergebnisorien-
tiertes Angebot vor.
<<
Hintergrund
Am 21. März 2016 starten in Potsdam die Verhandlungen über den
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
(TVöD), von denen insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte
betroffen sind: 147 335 Arbeitnehmer des Bundes, 1 241 845 Ar-
beitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkun-
gen hat, sowie 179 595 Beamte und 179 000 Versorgungsempfän-
ger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll,
um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwick-
lung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche
Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbe-
amten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet und versorgt
werden. Weitere Verhandlungstermine in Potsdam sind für den
11. und 12. April 2016 sowie den 27. und 28. April 2016 vorgesehen.
Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, gilt eine Schlichtungsver-
einbarung zwischen Gewerkschaften, Bund und Kommunen.
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