Der dbb und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben die Redaktionsverhandlungen zur Einkommensrunde 2025 / 2026 im Länderbereich abgeschlossen.
Die Änderungstarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 befinden sich aktuell im Unterschriftsverfahren.
Aus diesem Grund hat der dbb seine Tarifschriften Nr. 11a (TV-L) und 11b (Entgeltordnung zum TV-L) neu aufgelegt. Nach endgültiger Klärung der Auflagenhöhe wird der Preis zwischen 4,00 Euro und 6,99 Euro je Broschüre liegen. 7% Mehrwertsteuer und Versandkosten werden hinzugerechnet. Die Bestellung ist hier möglich.
Die Tarifpartner haben sich in der Einkommensrunde auf die folgenden zentralen Punkte geeinigt, die nun durch Änderungstarifverträge umgesetzt werden:
Entgelterhöhungen in drei Schritten: plus 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro monatlich, ab dem 1. April 2026, plus weitere 2 Prozent ab dem 1. März 2027 und plus weitere 1 Prozent ab dem 1. Januar 2028; das Entgelt in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 erhöht sich im zweiten Erhöhungsschritt bereits zum 1. Januar 2027 um 2 Prozent
Sonstige dynamisierte Entgeltbestandteile: plus 2,82 Prozent ab dem 1. April 2026, plus weitere 2 Prozent ab dem 1. März 2027 und plus weitere 1 Prozent ab dem 1. Januar 2028; dies gilt auch für die Zulagen im Bereich des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und die Bereitschaftsdienstentgelte
Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten: plus 60 Euro ab dem 1. April 2026, plus weitere 60 Euro ab dem 1. März 2027 und plus weitere 30 Euro ab dem 1. Januar 2028
Laufzeit der Entgeltregelungen: 27 Monate bis zum 31. Januar 2028
Verbesserte Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit: die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit wird auf 200 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,19 Euro pro Stunde; für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern wird die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 250 Euro erhöht, für nicht ständige Wechselschichtarbeit auf 1,49 Euro pro Stunde; die Zulage für ständige Schichtarbeit wird für alle Bereiche auf 100 Euro erhöht, die Zulage für nicht ständige Schichtarbeit auf 0,60 Euro pro Stunde; diese Erhöhungen treten ab dem 1. Juli 2026 in Kraft
Überstunden bei Schicht- und Wechselschichtarbeit: ab dem 1. Juli 2026 gelten sowohl ungeplante Überstunden, die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden hinaus angeordnet worden sind, als auch geplante Überstunden, die im Schichtplan über die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus vorgesehen sind, als Überstunden; Voraussetzung ist, dass diese zusätzlichen Stunden nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten, bezogen auf die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, ausgeglichen werden; erfolgt kein rechtzeitiger Ausgleich, handelt es sich um zuschlagspflichtige Überstunden; das bedeutet, dass zukünftig auch bei Teilzeitbeschäftigten im Rahmen von Schicht- und Wechselschichtarbeit Überstunden mit Anspruch auf Zeitzuschläge entstehen können
Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West: die Regelung aus dem Tarifgebiet West zur ordentlichen Unkündbarkeit nach mehr als 15 Beschäftigungsjahren nach Vollendung des 40. Lebensjahres wird ab dem 1. Januar 2027 auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt; außerdem wird die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der nichtärztlichen Beschäftigten an den Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost in drei Schritten abgesenkt: ab dem 1. Januar 2027 auf 39,5 Stunden, ab dem 1. Januar 2028 auf 39 Stunden und ab dem 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden
Übernahme der Auszubildenden und dual Studierenden: Die bisherigen Übernahmeregelungen mit der unbefristeten Übernahme ab der Abschlussnote „Befriedigend“ wird bis zum 31. Januar 2028 wieder in Kraft gesetzt. Nach der Übernahme ab Note „Befriedigend“ verkürzt sich ab dem 1. März 2026 die Stufenlaufzeit der Erfahrungsstufe 1 um sechs Monate.
Abschlussprämie: Die Abschlussprämie gemäß § 20 Abs. 1 TVA-L BBiG, § 19 Abs. 1 TVA-L Pflege, § 19 Abs. 1 TVA-L Gesundheit und § 19 Abs. 1 TVdS-L wird bei Abschlüssen mit den Gesamtnoten „Sehr gut“ oder „Gut“ auf 500 Euro erhöht. Bei Abschlüssen mit den Gesamtnoten „Befriedigend“ oder „Ausreichend“ beträgt die Abschlussprämie 400 Euro.
Vermögenswirksame Leistung: Die Beträge der vermögenswirksamen Leistung erhöhen sich für Auszubildende und dual Studierende im Tarifgebiet Ost auf den im Tarifgebiet West bereits geltenden Betrag von 13,29 Euro monatlich.
Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz: Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz werden in den TVA-L Pflege aufgenommen und erhalten das Ausbildungsentgelt nach TVA-L BBiG. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses ist bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung möglich, höchstens für sechs Monate. Die Abschlussprämie beträgt 90 Prozent der im TVA-L Pflege festgelegten Prämie.
Im Rahmen der Redaktion wurden die Entgelterhöhungen entsprechend auch auf den TV-Fleischuntersuchung-Länder übertragen.
AeTV Nr 3 zum TVdS-L vom 14.02.2026
AeTV Nr 5 zum TVA-L Gesundheit vom 14.02.2026
AeTV Nr 7 zum TV Fleischuntersuchung Länder vom 14.02.2026
AeTV Nr 8 zum TV Prakt-L vom 14.02.2026
AeTV Nr 10 zum Pkw-Fahrer-TV-L vom 14.02.2026
AeTV Nr 13 zum TVA-L BBiG vom 14.02.2026
AeTV Nr 13 zum TVA-L Pflege vom 14.02.2026
AeTV Nr 13 zum TVue-L vom 14.02.2026
AeTV Nr 14 zum TV-L vom 14.02.2026