dbb magazin 3/2019 - page 5

Das Gesamtpaket der Eini­
gung bezeichnete Silberbach
als „den sprichwörtlichen ehr­
lichen Kompromiss“. Auf der
Habenseite stünden das linea­
re Gesamtvolumen von acht
Prozent, die deutliche Auf­
wertung der Pflegetabelle
im Krankenhausbereich und
die vollständige Durchsetzung
der Gewerkschaftsforderun­
gen bei den Auszubildenden.
Schmerzhafte Zugeständnisse
hätten die Arbeitnehmerver­
treter vor allem bei der Ver­
tragslaufzeit und beim Thema
Strukturverbesserungen zur
Bekämpfung des Fachkräfte­
mangels machen müssen.
Silberbach: „Gerade in den
Mangelberufen hätten wir
die Wettbewerbsfähigkeit des
öffentlichen Dienstes nachhal­
tiger stärken müssen und kön­
nen. Mehr Zukunft war mit
der TdL aber nicht durchzuset­
zen. Darauf werden wir in der
nächsten Einkommensrunde
zurückkommen. Für uns als
dbb ist außerdem völlig klar,
dass die Landesregierungen
jetzt in der Pflicht sind, das
Volumen des Abschlusses zeit-
und systemgerecht auf die
Landes- und Kommunalbeam­
ten zu übertragen. Erst dann
ist die Einkommensrunde
2019 abgeschlossen.“
In der dbb Bundestarifkom­
mission ist der Kompromiss
ausführlich diskutiert worden.
Volker Geyer, Fachvorstand Ta­
rifpolitik im dbb, hatte für die
Annahme des Kompromisses
geworben, „weil wir in unseren
Kernforderungen deutliche
Verbesserungen ausgehandelt
haben. Linear haben wir or­
dentlich was erreicht und bei
wichtigen Detailforderungen
ebenfalls Verbesserungen
durchgesetzt, die in den Por­
temonnaies der Beschäftigten
zu spüren sein werden.“ Insbe­
sondere der Fakt, dass der dbb
bei seinen Forderungen für die
Azubis nahezu alles durchset­
zen konnte, sei gut für die jun­
gen Menschen und ein erfreu­
liches Signal für die Zukunft
des öffentlichen Dienstes.
„Dass jedoch die TdL kaum
bereit war, strukturelle Defi-
zite des TV-L aufzuarbeiten,
darf nicht kleingeredet wer­
den“, so Geyer.
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Das Ergebnis im Detail
Entgelterhöhung
Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 Prozent
(mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2 Prozent
(mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 Prozent
(mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.
Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional
erhöht. Das ergibt unter Einberechnung aller weiteren Faktoren
der Tarifeinigung ein Gesamtvolumen von 8 Prozent. Die Laufzeit
beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).
Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden
zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro
(TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Ur­
laubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten
Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.
Pflege
Die Werte und die Eingruppierungsregelungen der Pflegeentgelt­
tabelle des TVöD (P-Tabelle) werden im TV-L übernommen und
rückwirkend ab Januar 2019 ebenfalls dynamisiert.
Die Gewerkschaften haben für Pflegekräfte an Unikliniken und in
den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg ab Entgeltgruppe
KR 7 eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich durchgesetzt.
Der Zuschlag für Samstagsarbeit wird ab 1. Januar 2020 auf 20 Pro­
zent erhöht. Über eine Erhöhung des Samstagszuschlags bei Wech­
selschicht-/Schichtarbeit werden Verhandlungen aufgenommen.
Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit (§ 43 TV-L) wird
2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu
9 Tage erhöht. Die Höchstgrenzen erhöhen sich entsprechend.
Entgeltordnung
Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar
2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1
bis 8) beziehungsweise auf 180 Euro (EG 9 bis 14) erhöht, begrenzt
auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte
die TdL nicht nachkommen.
Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b
aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Aus­
gangswerte (AW):
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
AW: 2.749,89 3.029,67 3.077,31 3.172,55 3.560,20 3.667,01
Entgeltordnung Lehrkräfte
Die Angleichungszulage wird zum 1. Januar 2019 von bisher 30 Euro
um 75 Euro auf 105 Euro erhöht. Auch in der nächsten Einkommens­
runde werden weitere Angleichungsschritte verhandelt. Schon nach
Abschluss der aktuellen Einkommensrunde wollen die Tarifpartner
wieder über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehr­
kräfte reden.
Weitere Ergebnisbestandteile
Die Tabellenentgelte in der neu vereinbarten SuE-Tabelle (Sozial-
und Erziehungsdienst, Anlage G zum TV-L), die ab dem 1. Januar
2020 gültig ist, werden zum 1. Januar 2020 um 2 x 3,2 Prozent und
zum 1. Januar 2021 nochmals um 1,4 Prozent erhöht.
Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem
Niveau von 2018 eingefroren. Allerdings wird zuvor noch die Anglei­
chung Ost an das Westniveau umgesetzt. Danach finden Entgelter­
höhungen auch auf die Jahressonderzahlung wieder Anwendung.
einkommensrunde 2019
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Die dbb Bundestarifkommission stimmte dem Tarifkompromiss zu.
dbb
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