Fachinformationen zum Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern

ZfPR: Neues zu Wahl und Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Bundesdienst

Die neue Ausgabe der ZfPR-Print greift erneut aktuelle Themen aus dem weiten Bereich des Personalvertretungsrechts auf.

Mitbestimmung

Mit der am 9. Juni 2021 verabschiedeten Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetztes (BPersVG) hat der Gesetzgeber endlich auch für den Bundesbereich ein Übergangs- und Restmandat für den Personalrat fixiert. Dr. Martin Pröpper geht in seinem Beitrag „Übergangs- und Restmandat des Personalrats bei Umstrukturierungsmaßnahmen – eine Betrachtung des neuen § 29 BPersVG“ den neuen Regelungen auf den Grund, gibt erste Handlungsanleitungen und zeigt auf, weshalb die neue Regelung einen Gewinn für die Personalräte darstellt.

Pünktlich zu den in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2022 stattfindenden Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) im Bund stellt Juliane Richter die Änderungen vor, die die Novelle 2021 des BPersVG für die Wahlen und für die Arbeit der JAV mit sich bringt. Ihr Aufsatz „Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Bundesdienst – neues zum Wahlrecht und mehr“ behandelt alle in der Novelle angeschnittenen Themen, von der altersunabhängigen Wahlberechtigung und Wählbarkeit von Auszubildenden über Änderungen bei der Bestellung des Wahlvorstands bis zum Doppelmandat. Darüber hinaus gibt sie einen aktualisierten Überblick über u.a. wesentliche Aspekte von Sitzungen und Geschäftsführung der JAV.

Dem ewigen und schwierigen Thema der Rechtsfolgen fehlerhafter Personalratsbeschlüsse geht Dr. Thomas Spitzlei nach. Der Gesetzgeber hat hierzu auch in der Novelle keine Hilfestellung gegeben. Der Autor überprüft in seinem Aufsatz „Fehlerhafte Personalratsbeschlüsse und ihre Rechtsfolgen“ denkbare rechtliche Anknüpfungspunkte zur Bestimmung der Fehlerfolge, betrachtet dabei auch die Neuregelung der Befangenheit im neuen § 41 BPersVG und setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die für diese Regelung in § 41 Abs. 4 BPersVG Vorbild war, kritisch auseinander.

Die Rubrik Rechtsprechung bietet dieses Mal u.a. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 2021 – 5 P 2.20 – zur Mitbestimmung bei Personalfragebogen, deren Nutzung freigestellt ist, sowie zur Mitbestimmung bei Übergang von SAP-E Recruiting vom Probe- in den Dauerbetrieb. Prof. Dr. Peter Wedde begrüßt in seiner Anmerkung, dass das Bundesverwaltungsgericht durch die Klarstellungen die Mitbestimmungsrechte von Personalräten stärkt. Eine wesentliche Aussage des Beschlusses sei zudem, dass der Rückgriff auf eine „freiwillige Einwilligung“ der Betroffenen die Mitbestimmungsrechte des Personalrats nicht außer Kraft setzt.

Auch der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg v. 4. August 2021 – 62 PV 5.20 – hat die Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, hier bei sozialen Medien mit Kommentarfunktion, zum Gegenstand. Das OVG arbeitet die Unterscheidung zwischen technischer Einrichtung und technischen Hilfsmittel heraus und kommt unter Verweis auf den mit der Einführung des Mitbestimmungstatbestands ursprünglich verfolgten Ziels zu einer Einschränkung des § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG. Damit weicht sich das OVG von der anderslautenden Rechtsprechung des BAG ab. Dr. Arnim Ramm setzt sich in seiner Anmerkung mit beiden Entscheidungen auseinander und weist darauf hin, dass für den Bereich des BPersVG nun die Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht abgewartet werden müsse.

Zur ZfPR

Die viermal jährlich in Heftform erscheinende Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR), die ergänzt wird durch den elfmal jährlich erscheinenden elektronischen Rechtsprechungsdienst (ZfPR online), vermittelt einen breiten Überblick über das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern.

 

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