Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Attacken gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst stärker ahnden soll. dbb-Vize Heini Schmitt ordnet ein:
Heini Schmitt, stv. dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik im dbb, begrüßte am 30. September 2026 die Gesetzesinitiative: „Damit unternimmt die Regierung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Gewalt - auch gegen Gewalt an Beschäftigten im öffentlichen Dienst.“ Positiv ist aus Sicht des dbb insbesondere die Erweiterung der Berufsgruppen, bei denen im Fall eines Angriffs eine härtere Strafe aussteht.
Denn: „Übergriffe beschränken sich längst nicht mehr auf Vollstreckungs- und Rettungskräfte. Kein Bereich des öffentlichen Dienstes ist frei von solchen Szenarien“, gab Schmitt zu bedenken. Auch die Anhebung der Mindeststrafen ist für den dbb eine sichtbare Verbesserung.
Aus der Sicht von Schmitt muss aber mehr passieren, um die Gewalt gegen Beschäftigte einzudämmen. „Das Strafmaß ist nur ein Schalthebel von vielen. Wichtig ist auch, dass die Verfahren zeitnah betrieben werden und die bestehenden Strafrahmen auch angewendet werden. Dazu braucht es auch die entsprechende Personalausstattung der Justizbehörden.“ Genauso müsse mehr für die Gewaltprävention und die Versorgung der Betroffenen getan werden. Dem dbb ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ein besonders wichtiges Anliegen.