dbb Vize Eigenthaler

Konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Im Kampf der EU-Kommission gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche sieht der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, erste Erfolge durch die "Pranger" der EU-Kommission.

Seit 2017 erstellt die EU-Kommission Listen mit Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), die Mängel bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche aufweisen. Auf einer „Grauen Liste“ werden Drittstaaten geführt, die als Steueroasen anzusehen sind. Die „Schwarze Liste“ hingegen enthält die „nicht kooperativen Länder und Gebiete“, die sich gegenüber der EU einem Dialog über Transparenz und fairen Steuerwettbewerb verschließen. Diese Listen haben die Funktion eines „Prangers“ und sollen die betroffenen Staaten zu einer Änderung ihrer Steuerpolitik veranlassen. „Einzelne Staaten, die in der Vergangenheit auf diesen Verdachtslisten standen, haben bereits Korrekturen in ihrer Gesetzgebung vorgenommen, um Missstände abzustellen“, sagte Eigenthaler am 22. März 2019.

Der DSTG Chef sieht aber auch Verbesserungsbedarf: „Einige Staaten, die in der Steuerpolitik gegen internationale Regeln verstoßen, werden aufgrund unklarer politischer Erwägungen leider nicht auf die Listen genommen. Das darf nicht sein, denn es schwächt die Wirkungskraft dieses Instruments.“ Die EU habe mit ihrer „Schwarzen Liste“ bewiesen, dass sie Fortschritte im Kampf gegen Steueroasen und Geldwäsche erzielen könne. „Daran muss aber konsequent weitergearbeitet werden“, fordert Eigenthaler. „Denn noch gibt es zu viele Ausnahmen und sachfremde Entscheidungen.“

Daher spricht sich der DSTG-Chef für objektive und transparente Prüfkriterien aus: „Jeder Staat, der durch gesetzgeberische Unzulänglichkeiten oder auch willentlich unfairen Steuerwettbewerb und Geldwäsche auf seinem Territorium zulässt, muss auf diese Listen. Politisch-taktische Erwägungen dürfen dabei keine Rolle spielen. Entweder kooperiert ein Staat, um Mängel in der Steuerzusammenarbeit zu beheben – oder nicht.“ Es gebe eine Reihe von Ländern, deren Verhalten die Steuerhoheit der EU-Mitgliedsstaaten untergrabe oder sogar Terrorfinanzierung ermögliche.

So hatte die EU-Kommission Mitte Februar vorgeschlagen, unter anderem Saudi-Arabien und vier US-amerikanische Überseegebiete auf die Geldwäscheliste zu setzen. Nach großem politischem Druck aus Riad und aus Washington nahm die EU-Kommission diese Staaten aber wieder von der Liste. Dies sieht Eigenthaler kritisch: „Hier müsste die EU konsequenter Stellung beziehen, um gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorzugehen und so ihren Mitgliedsstaaten die ihnen zustehenden Steuereinnahmen zu ermöglichen.“ Kritisch sieht der dbb-Vize zudem, dass EU-Staaten von vornherein von den Listen ausgenommen seien, obwohl sich einige Staaten innerhalb der EU einen unfairen Steuerwettbewerb vorhalten lassen müssten.

 

zurück