Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Rückkehr zur Parität: dbb fordert Nachbesserungen

Eine langjährige Forderung des dbb ist erfüllt: Die Beiträge in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden künftig wieder paritätisch finanziert. Dennoch fordert der stellvertretende Bundesvorsitzende Maik Wagner umfangreiche Korrekturen im entsprechenden Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums.

Grundsätzlich begrüßte Wagner anlässlich der Anhörung am 7. Mai 2018 im Gesundheitsministerium, dass der vorliegende Gesetzentwurf die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages vorsieht. „Der dbb fordert seit langem eine gerechte Lastenverteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion. Doch es gebe noch Luft nach oben. „Wir wünschen uns noch mehr Mut vom Gesetzgeber“, machte Wagner deutlich. „Aus unserer Sicht müssen auch Zuzahlungen für Arzneimittel, Rezeptgebühren oder die täglich zu entrichtenden zehn Euro bei stationärem Krankenhausaufenthalt zwingend in die Parität mit einbezogen werden.“

Mit Blick auf die künftige finanzielle Ausstattung der Krankenkassen warnte der dbb Vize: „Dass die Finanzreserven der Kassen nun abgeschmolzen werden sollen, hat mit nachhaltiger Finanzplanung wenig zu tun“, betonte Wagner, „zumal stark ansteigende Ausgaben zu erwarten sind – gerade in der Pflegeversicherung.“ Die kurzfristigen Entlastungen würden demnach mit langfristigen Risiken erkauft. Hier seien Nachbesserungen am Gesetzentwurf nötig, forderte Wagner.

 

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