Qualität der Ausbildung in Pflegeberufen muss bewahrt werden

Die Qualität der Ausbildung in den Pflegeberufen darf nicht darunter leiden, dass künftig die Berufsausbildungen zur Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege zu einem generalistischen Ausbildungsgang gebündelt werden sollen. Das hat der dbb in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG) unterstrichen und auch bei einer Anhörung auf Einladung des Bundesgesundheits- sowie des Bundesfamilienministeriums zu dem Entwurf am 11. Dezember 2015 in Berlin klargemacht.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz will der Gesetzgeber die Berufsausbildungen zur Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege zu einem Ausbildungsgang zusammenzufassen. Im Rahmen dieser einheitlichen Ausbildung könnten sicher Schnittstellen und gleiche Grundlagen in der theoretischen Ausbildung genutzt werden, erklärte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach vor der Anhörung. „Allerdings sehen wir die Gefahr, dass aufgrund der Fülle theoretischer und praktischer Lehrinhalte - unter Beibehaltung der dreijährigen Ausbildungszeit - nicht mehr genügend Raum für die derzeit in den Einzelzweigen des Pflegeberufs vermittelten Spezialkenntnisse bleibt.“

Positiv bewerte der dbb die vorgesehene grundsätzliche Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung, so Silberbach. Beides könne zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs beitragen. Gesetzlich geregelt werden sollen auch die seit langem geforderten Vorbehaltstätigkeiten. Allerdings müsse stärker als im vorliegenden Entwurf konkretisiert werden, um welche Tätigkeiten es sich dabei handelt.

Auf Zustimmung des dbb stoße auch die akademische Öffnung des Pflegeberufs: Durchlässigkeit und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten seien starke Argumente bei der Berufswahl und auch „eine richtige Antwort auf die demografischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte, die die Pflege in besonderem Maße betreffen“, so der dbb Vize. Allerdings müsse sowohl mit Blick auf die Eingruppierung von Beschäftigten mit Hochschulabschluss als auch auf ein ausreichendes Angebot entsprechender Studiengängen die Frage der Gegenfinanzierung geklärt werden. „Bei allen Fortschritten, die die Pflegewissenschaft in den letzten Jahrzehnten gebracht hat, dürfen Differenzierungen in der Ausbildung nicht zu einer Spaltung der Belegschaft führen“, mahnte Silberbach.

 

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