Pflegepersonal-Untergrenzedbb fordert mehr als Mindestbesetzung

Die geplante Aktualisierung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ist notwendig, greift aus Sicht des dbb aber zu kurz.

Soziales & Gesundheit

„Formalitäten lösen kein einziges Personalproblem in den Krankenhäusern“, machte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Andreas Hemsing, am 29. Oktober 2026 klar. „Untergrenzen für das Pflegepersonal können immer nur die unterste Schutzlinie sein. Sie dürfen nicht mit einer bedarfsgerechten Personalausstattung verwechselt werden.“

Untergrenzen sichern eine Mindestbesetzung in pflegesensitiven Bereichen. Die bisherige Systematik zur Bestimmung dieser Bereiche bleibt unverändert, es werden lediglich die Personaluntergrenzen technisch an das aktuelle Abrechnungssystem angepasst.

Belastung der Beschäftigten und Patienten berücksichtigen

Für den dbb kommt es deshalb entscheidend darauf an, eine Personalbemessung voranzutreiben, die sich am tatsächlichen Pflege- und Versorgungsbedarf orientiert und die Belastungssituation der Beschäftigten angemessen berücksichtigt.

Hemsing: „Wer die Beschäftigten nachhaltig entlasten und zugleich eine hochwertige Patientenversorgung sichern will, muss über reine Mindestgrenzen hinausgehen. Wir brauchen eine bedarfsgerechte Personalbemessung, wirksame Maßnahmen gegen Arbeitsverdichtung und eine verlässliche Finanzierung der notwendigen Personal- und Tarifkosten.“

Umso kritischer sieht der dbb die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Einschränkungen bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Personaluntergrenzen in der Praxis vom Sicherheitsnetz zum Personalstandard werden. Das würde weder der notwendigen Entlastung der Beschäftigten noch einer guten Patientenversorgung gerecht.

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