EU-Cybersolidaritätsgesetz

dbb begrüßt Maßnahmen der EU im Kampf gegen Cyberbedrohungen

„Europa muss widerstandsfähiger gegen Cyberbedrohungen werden“, sagt dbb Vize Schäfer und begrüßt den Gesetzentwurf der Europäischen Kommission für ein EU-Cybersolidaritätsgesetz.

Politik & Positionen

„Die Anzahl von Cyberangriffen, gerade auch gegen staatliche Einrichtungen, hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Viele Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland waren bereits betroffen. Durch den Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Bedrohung durch staatliche russische Hackergruppen ist die Gefahr noch einmal deutlich gestiegen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die Europäische Kommission Maßnahmen für mehr Cybersicherheit vorgelegt hat“, sagte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, am 18. April 2023 in Berlin, nachdem die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf für ein EU-Cybersolidaritätsgesetz vorgelegt hatte. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines europäischen Cyberschutzschildes, einen Cybernotfallmechanismus und eine neue Akademie für Cybersicherheitskompetenzen vor. Das Gesamtbudget für alle Maßnahmen des EU-Cybersolidaritätsgesetzes beläuft sich auf 1,1 Milliarden Euro. „Staatliche und private Hackergruppen operieren international. Daher sind rein nationale Maßnahmen für mehr Cybersicherheit nicht ausreichend. Wir brauchen eine gemeinsame Antwort, mehr Austausch und eine enge Kooperation zu diesem Thema innerhalb der Europäischen Union. Cybersicherheit war viel zu lange ein Nischenthema, mit dem EU-weiten Gesetzesvorhaben bestehen nun gute Chancen, auf breiter Front Prävention sicherstellen und nachhaltig gegen Cyberkriminelle vorgehen zu können“, betonte Schäfer.

Mit dem vorgeschlagenen EU-Cybersolidaritätsgesetz kommt die Kommission der Forderung der Mitgliedstaaten nach, die Cyber-Resilienz der EU zu stärken, und erfüllt ihre in der jüngsten Gemeinsamen Mitteilung zur EU-Cyberabwehrpolitik gemachte Zusage, eine EU-Initiative für Cybersolidarität auszuarbeiten. Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Verordnungsvorschlag für das EU-Cybersolidaritätsgesetz prüfen.

 

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