Bundesbeihilfeverordnung: Sinnvolle Weiterentwicklungen

Bei dem Beteiligungsgespräch zur 7. Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 21. September 2016 im Bundesministerium des Innern in Berlin hat der dbb wesentlich Inhalte als sinnvoll begrüßt.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem die wirkungsgleiche Übertragung der Änderungen im Bereich der Pflege, insbesondere durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), auf Bundesbeamte vor. Weiter soll die Bundesbeihilfeverordnung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Dies beinhaltet eine teilweise Neuordnung des Aufbaus der Vorschrift sowie die Erhöhung der Rechtssicherheit durch direkte Einbeziehung von Teilen der entsprechenden Verwaltungsvorschrift, wie zum Beispiel in Bezug auf das das Heilkurorteverzeichnis oder Konkretisierungen bei Konkurrenzen von Ansprüchen in den Verordnungstext.

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra attestierte den Änderungen „sinnvolle Weiterentwicklungen für Beamte und Versorgungsempfänger im Bereich des Bundes. Sie bieten ein gutes Muster auch für anstehende Übertragungen - besonders im Bereich der Pflege – in den Ländern.“

Ziel ist ein Inkrafttreten im Oktober 2016 sowie zum 1. Januar 2017 im Hinblick auf die Anpassungen an den neuen Pflegebegriff.

Besonders begrüßte Benra die Überlegungen des BMI zusammen mit Vertretern der Bundesländer zur Einführung einer Direktabrechnung der Beihilfe. Diese ist jedoch noch nicht Gegenstand der aktuellen Änderungsverordnung.

 

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