Beamtenversorgung: dbb für zukunftssichere Versorgungsrücklage

2017 laufen die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Versorgungsrücklage aus. Die Bundesregierung will die Versorgungsrücklage zukunftsfest machen und an die aktuellen Kapitalmarktbedingungen anpassen.

Der dbb hat beim Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften am 27. April 2016 im Bundesministerium des Innern in Berlin Stellung zu den geplanten Gesetzesänderungen genommen und das konsequente Umsteuern auf eine zumindest partielle Kapitaldeckung als richtigen Weg zur langfristigen Stabilisierung und haushaltsgerechten Sicherung der Beamtenversorgung begrüßt.

Der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Hans-Ulrich Benra sprach sich dafür aus, Versorgungskosten über Versorgungsrücklagen und -fonds mittelfristig eigenständig finanziell abzusichern und gegen Zugriffe zur Sanierung der Haushalte zu schützen. „Die ab 1999 eingeführten Versorgungsrücklagen und deren Fortführung beim Bund sind ein wichtiger Aspekt zur Abdeckung der künftigen Versorgungsausgaben. Positiv ist dabei, dass die Verminderung bei Bezügeanpassungen nur noch einmal pro Besoldungsrunde durchgeführt werden soll. Kritisch sieht der dbb jedoch den beabsichtigten langen Zeitraum der Weiterführung bis zum Jahr 2031 und plädiert dagegen für eine Fortschreibung nur bis zum Jahr 2025“, sagte Benra.

Der dbb stimme mit der Bundesregierung darin überein, das Anlagespektrum der Sondervermögen unter den äußerst schwierigen Kapitalmarktbedingungen zu flexibilisieren. „Allerdings legen wir großen Wert darauf, dass dies unter strikter Beachtung des Aspektes einer nachhaltigen Anlagesicherheit geschieht und keine übermäßigen Risiken und Kosten für das zurückgelegte Kapital entstehen.“

Benra beklagte, dass Kindererziehungszeiten und die Verbesserungen bei der so genannten Mütterrente nicht in das Beamtenversorgungsrecht übertragen wurden.

 

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