Treffen mit der parlamentarischen Staatssekretärin Daniela LudwigAlimentation: Regierung muss ihre rechtsstaatliche Pflicht erfüllen

Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Die Besoldung ist in vielen Fällen ist zu gering – und damit verfassungswidrig. dbb-Chef Geyer spricht im Innenministerium nochmal Klartext.

Politik & Positionen

„Die Geduld der Kolleginnen und Kollegen ist erschöpft. So geht man nicht mit denen um, die das Land jeden Tag am Laufen halten“, machte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 4. November 2026 in einem Gespräch mit Daniela Ludwig, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, klar. „Die Arbeitsbelastung nimmt zu, die Lebenserhaltungskosten nehmen zu, die Gewalt gegen Beschäftigte nimmt zu.“ Da müsse es für den Bund als Arbeitgeber doch das Mindeste sein, die amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten.  

Bereits Ende 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht die zu niedrige Besoldung in Berlin für verfassungswidrig erklärt – mit weitreichenden Folgen für die Länder und den Bund. „Beamtinnen und Beamte müssen einen Eid auf die Verfassung ablegen. Wenn aber der Bund selbst verfassungswidrig handelt, scheint ihn das nicht zu interessieren. Dabei ist es die rechtsstaatliche Pflicht von Regierung und Parlament, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen“, stellte der dbb-Chef klar. „Wie will die Politik ihr Verhalten den Beschäftigten noch länger vermitteln? Meine Geduld ist längst am Ende und die der Beschäftigten auch.“

zurück