Mit ca. 7 Millionen Versicherten ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) eine der größten ihrer Art. Ein Blick hinter die Kulissen:
Jörg Feuerbacher ist seit bald drei Jahren Mitglied in der Vertreterversammlung der DRV in Baden-Württemberg. Die Tätigkeit in der Selbstverwaltung vermittle Einblicke in den Bereich der Rentenversicherung, die oft nicht im Mittelpunkt gewerkschaftlichen Interesses stehen. „Jedoch ist er für die soziale Absicherung der Kolleginnen und Kollegen im Alter von zentraler Bedeutung“, erklärt Feuerbacher. Die Arbeit ist vielfältig, aber auch zeitintensiv. Dennoch ist es schön, sich auf diese Weise für andere einsetzen zu können.“
Die Schwerpunkte der regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Vertreterversammlung liege bei den Finanzen, sagt er. „Man mag sich natürlich fragen, welche Bedeutung der Haushalt hat, da doch die Ausgaben im Wesentlichen durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben sind. Die DRV hat aber nicht nur die Aufgabe, Renten auszuzahlen und in der aktiven Phase des Arbeitslebens für die Vereinnahmung der Beiträge zuständig zu sein. Sie stellt auch ein reichhaltiges und qualitativ hochwertiges Angebot von Leistungen der medizinischen Reha zur Verfügung. Das wird gern übersehen.“
Die DRV BW in Zahlen:
Die DRV BW ist zuständig für ca. 7 Mio. Versicherte, 200.000 Unternehmen und hat derzeit ca. 1,5 Mio. Rentenbezieher im Inland. Zusätzlich besteht eine Sonderzuständigkeit für Rentner, die in Griechenland, auf Zypern und in der Schweiz ihren Wohnsitz haben. Dieses Volumen bewältigen ca. 3.800 Beschäftigte in den unterschiedlichen Dienststellen.
Ob und in welchem Umfang dabei diese Leistungen durch eigene Kliniken erbracht werden oder ob externe Träger damit beauftragt werden, entscheidet jeder Regionalträger für sich. Daher bestehen hier durchaus Gestaltungsspielräume im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Hohe Qualität bei der Arbeit der Widerspruchsausschüsse
Im Dezember 2025 wurde Feuerbacher von der Vertreterversammlung im Rahmen einer Nachwahl in zwei der 21 Widerspruchsausschüsse gewählt. Diese Ausschüsse entscheiden nach Prüfung der Sach- und Rechtslage über den Widerspruch. In Einzelfällen gibt der Ausschuss auch den Fall zur weiteren Sachaufklärung zurück in die Verwaltung.
„Ich sehe es als meine Aufgabe an, alle für die Versicherten günstigen Umstände vollumfänglich zu berücksichtigen. Gleichzeitig wirke ich darauf hin, dass die Entscheidungen so abgefasst werden, dass sie für die Empfänger verständlich sind und auch bei komplexer Rechtslage soweit als möglich auf Akzeptanz stoßen“, betont Feuerbacher.
Die so beschlossenen Widerspruchsentscheidungen sind vor dem Sozialgericht anfechtbar. Von den eingereichten Klagen wurden im Jahr 2024 92,5% von den Sozialgerichten abgewiesen. Feuerbacher: „Das zeigt, dass die Arbeit in den Widerspruchsausschüssen einen hohen Standard erfüllt, der in den allermeisten Fällen einer gerichtlichen Nachprüfung standhält.“
In einer Reihe von Fällen muss zwar aus Rechtsgründen der Antrag negativ beschieden werden. Jedoch bedeutet eine umfassende Prüfung im Sinne des Versicherten auch, ihn darauf hinzuweisen, wenn weitere Möglichkeiten zu seinen Gunsten gegeben sein können. Insbesondere seien hier die Leistungen zur Teilhabe genannt, die darin bestehen können, bei gesundheitlichen Einschränkungen im ausgeübten Beruf eine Umschulung auf eine körperlich weniger belastende Tätigkeit durchzuführen.
Zur Person:
Bei der Sozialwahl zum Regionalträger der DRV in Baden-Württemberg trat der dbb 2023 zum ersten Mal an und errang einen der 15 Sitze in der Vertreterversammlung. Jörg Feuerbacher von der DSTG wurde auf Vorschlag des dbb als Mitglied in die Vertreterversammlung gewählt.