Gespräch mit Pascal ReddigWagner: Rentenreform muss praktikabel sein

Die geplante Rentenreform darf die Versicherten nicht überfordern, fordert dbb-Vize Maik Wagner.

Soziales & Gesundheit

„Die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren darf nicht wegfallen“, sagte Wagner, der auch Vorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) ist, nach einem Gespräch mit dem Bundestagabgeordneten Pascal Reddig. Dieser war Mitglied in der Alterssicherungskommission der Bundesregierung, die im Sommer ihren Bericht für eine Rentenreform vorgelegt hatte. Im Bericht wird unter anderem die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ nach 45 Versicherungsjahren vorgeschlagen.  „Die Menschen erachten diese Regelung im besonderen Maße für gerecht, weil damit nach einem langen Berufsleben die Lebensleistung abgebildet wird“, so Wagner.

Die im Kommissionsbericht ebenfalls vorgesehene weitere Anhebung der Regelaltersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus lehnt der dbb ebenfalls ab. „Im Zusammenspiel mit den vorgeschlagenen weiteren Einschränkungen beim vorzeitigen Rentenzugang würden viele Menschen überfordert,“ erklärte Wagner. Sollten die Maßnahmen dennoch greifen, komme es umso mehr auf die verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen an, damit „die Lebensplanung der Menschen nicht kurzfristig über den Haufen geworfen wird, ohne dass diese sich noch darauf einstellen können“.

Im Bericht der Alterssicherungskommission ist vorgesehen, dass Beschäftigte, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten. „Hier bedarf es einer praktikablen und umfassenden, physische und psychische Erkrankungen berücksichtigenden Lösung. Daher kommt es auf die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren an, um Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erreichen“, machte der dbb-Vize deutlich. Das gelte auch für die Kapitalrente, mit der nach der Vorstellung der Alterssicherungskommission Beiträge zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden sollen. „Der dbb steht kapitalgedeckten Lösungen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Allerdings darf dies nicht mit Mehrbelastungen für die Beitragszahler verbunden sein.“

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