Die vorläufige Besoldungstabelle für Schleswig-Holstein steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt - und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Kern des Gesetzentwurfs ist eine schrittweise Erhöhung der Bezüge:
Für das Jahr 2025 soll die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 rückwirkend um 3,2 Prozent rückwirkend steigen - dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 Euro vorgesehen. In den Besoldungsgruppen ab A16 ist vorgesehen, dass die Bezüge entsprechend des höheren Anpassungsbedarfs um bis zu knapp 5 Prozent angepasst werden.
Im Jahr 2026 soll eine weitere Anpassung in allen Besoldungsgruppen um 4,0 Prozent rückwirkend ab 01. Januar vorgenommen werden. Zudem wird der Familienergänzungszuschlag bedarfsgerecht um überwiegend 15 bis 25 Prozent angehoben. Im Jahr 2027 ist zudem eine Erhöhung um 3,8 Prozent vorgesehen, der Familienergänzungszuschlag soll bedarfsgerecht um überwiegend 12 bis 22 Prozent angehoben werden.
Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sollen entsprechend der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 rückwirkend zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro erhöht werden, so dass eine Steigung von insgesamt um 150 Euro vorgesehen ist.
Die erste Lesung im Landtag ist vor der Sommerpause vorgesehen, die zweite Lesung nach der Sommerpause. Das Finanzministerium beabsichtigt, die erhöhten Bezüge einschließlich möglicher Nachzahlungen mit den November-Bezügen auszuzahlen.
Die vorläufige Besoldungstabelle Schleswig-Holstein 2026 ab 1.1.2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.