Der Senat hat weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur „Amtsangemessenen Alimentation“ auf den Weg gebracht.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Mit der beabsichtigten Übertragung des vom Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel als TdL-Vorsitzender ausgehandelten Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger hat der Senat nun auch weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur „Amtsangemessenen Alimentation“ auf den Weg gebracht.
Auf dieser Grundlage soll ab dem 1. April 2026 in Hamburg eine neue Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gelten.
Die vorläufige Besoldungstabelle Hamburg 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.