Wichtiges zur BesoldungVorläufige Besoldungstabelle Bremen ab 1. April 2026

Die vorläufige Besoldungstabelle Bremen 2026 steht ab sofort zur Verfügung.

Beamtinnen & Beamte

Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt -  und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. 

Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.   

Der Bremer Senat hat am 4. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Vorgesehen sind die Übertragung des TV-L-Ergebnisses mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent ab 1. April 2026 sowie eine Anhebung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro. Zusätzlich sollen die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 2,5 Prozent erhöht werden. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet.

Die Veröffentlichung der Besoldungstabelle ab dem 1. April 2026 in Bremen erfolgt daher vorläufig und unter dem Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelung. 

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