Die vorläufige Besoldungstabelle Brandenburg 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt - und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Brandenburg beabsichtigt eine rückwirkende Anpassung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge ab 1. Januar 2026 in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassunsgerichts von September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch den Landtag.