Die vorläufige Besoldungstabelle für Bayern steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden.
Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Die Erhöhung der Bezüge soll ab 1. Oktober 2026 auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 19. Mai 2026 im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags erfolgen und 2,82 % bzw. bei Anwärterinnen und Anwärter jeweils 60 Euro gegenüber dem vorherigen Stand betragen.
Die Besoldungstabellen ab 1.10.2026 in Bayern gelten daher vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und stehen auf der Homepage des dbb zur Verfügung.