Landesverwaltung Brandenburg

TV Umbau II erneut verlängert

Der zweite Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg, der für die Beschäftigten der Brandenburger Landesverwaltung gilt, wurde bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Arbeitnehmende

Historie

Bereits seit dem Jahr 2009 begleitet der Tarifvertrag Umbaumaßnahmen innerhalb der Landesverwaltung Brandenburg. Beschäftigte, die hierbei von einschneidenden Maßnahmen, wie beispielsweise Umstrukturierungen oder Verlegung von Dienststellen, Veränderungen der Dienststellenorganisation oder Verlagerung von Aufgaben, betroffen sind, profitieren von den tarifvertraglichen Regelungen. Der TV Umbau II regelt unter anderem auch die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, um die Beschäftigten auf neue Tätigkeitsbereiche oder Arbeitsmethoden vorzubereiten. Betriebsbedingte Kündigungen sind durch den Tarifvertrag ausgeschlossen.

Verhandlungen

Coronabedingt konnten in den Jahren 2020 und 2021 keine Tarifverhandlungen stattfinden, sodass man sich darauf verständigte, den Tarifvertrag bis Ende 2022 zu verlängern. Da eine Nachwirkung laut Vertrag ausgeschlossen ist, war es umso wichtiger den Tarifvertrag zu verlängern. Das ist uns nun mit einer Laufzeit bis Ende Juni 2025 gelungen.

Aussicht

Die Verlängerung ist ein wichtiger Schritt. Trotzdem muss der Tarifvertrag perspektivisch weiterentwickelt werden. Denn nur mit zukunftsfähigen und langfristigen strukturellen Maßnahmen wird die Brandenburger Landesverwaltung es erreichen, eine attraktive und moderne Arbeitgeberin zu sein. Dafür wird sich der dbb auch in Zukunft einsetzen.

Hintergrund
Der Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau) trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Der Tarifvertrag diente der Absicherung der vom Verwaltungsumbau betroffenen Beschäftigten im Landesdienst und sollte die Möglichkeit zum dauerhaften Erhalt von Beschäftigung eröffnen sowie die Bereitschaft der Beschäftigten fördern, auch neue Tätigkeiten in der Landesverwaltung auszuüben. Dieser Tarifvertrag wurde im Jahr 2017 modifiziert und trat sodann am 1. Januar 2018 mit zahlreichen Verbesserungen als Zweiter Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg (TV Umbau II) in Kraft.

 

 

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