Endlich kam am 5. November 2024 Bewegung in die Verhandlungen über die Entsorgungspauschale für die Beschäftigten der Stadtreinigung Hamburg. Allerdings liegen dbb und die Arbeitgebendenseite noch auseinander.
Die Einbeziehung von Unfallquoten und Arbeit an Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen bei der Berechnung der Höhe der Entsorgungspauschale konnte der dbb erfolgreich abwehren. Die Vorstellungen der Arbeitgeberseite bezüglich der Neugestaltung der Entsorgungspauschale sind vom Tisch. Stattdessen schlug die Arbeitgebendenseite vor, den bestehenden Tarifvertrag in seiner bisherigen Form für die nächsten zwei Jahre wieder in Kraft zu setzen. Man würde so zunächst eine Übergangslösung schaffen. Das würde auch bedeuten, dass künftige Tariferhöhungen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Pauschale weiter erhöhen werden.
Der dbb-findet: Die derzeitige Regelung, dass bereits zwei Krankheitstage der gesamte anwesenheitsabhängige Anteil der Entsorgungspauschale entfällt, muss weg. Hier muss eine Neugestaltung vorgenommen werden. Mit einer faireren Lösung würde die Stadtreinigung Hamburg ihre Wertschätzung für die harte und belastende tägliche Arbeit zeigen. dbb-Ziel ist eine Entsorgungspauschale, die wirklich motiviert und nicht eine, die bestraft.
Die Verhandlungskommission hat die Kursänderung der Arbeitgebendenseite zur Kenntnis genommen. Ohne weitere Bewegung bei den Abwesenheits- bzw. Krankheitstagen auf Arbeitgeberseite ist eine Einigung am Verhandlungstisch weiterhin unsicher. Darum wird der dbb die weiteren Schritte in der Mitgliedschaft diskutieren.
Der Tarifvertrag über Entsorgungspauschalen für Beschäftigte der Stadtreinigung Hamburg – Anstalt des öffentlichen Rechts – vom 16. März 1994 ist in seiner redaktionell angepassten Fassung vom 15. Juni 2006 wieder in Kraft. Seitdem fanden in Form von Änderungstarifverträgen Verbesserungen und Aktualisierungen statt. Insbesondere die Entsorgungspauschalen sind ein wichtiges Thema.
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