Arbeits- und Entgeltregelungen

Tarifeinigung für Studierende in einem dualen Hebammenstudium

Der dbb konnte im Verhandlungstermin am 11. Januar 2022 mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) eine Einigung über die erstmalige Tarifierung von Arbeits- und Entgeltregelungen für Studierende in einem dualen Hebammenstudium erzielen (TVHöD).

Arbeitnehmende

Der Tarifvertrag enthält Regelungen für Studierende in einem regelmäßig sechssemestrigen Studium mit begleitender praktischer Ausbildung an Krankenhäusern im öffentlichen Dienst und orientiert sich inhaltlich am Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD).

Das monatliche Studienentgelt im dualen Hebammenstudium entspricht dem TVSöD im Bereich der Pflegestudierenden. Aktuell beträgt das Studienentgelt somit 1.490,00 Euro und ab dem 1. April 2022 bereits 1.515,00 Euro im Monat. Die Entgeltregelungen sind zum Ende dieses Jahres erstmals kündbar und werden damit Verhandlungsgegenstand in der kommenden Einkommensrunde mit Bund und Kommunen sein.

Neben weiteren Regelungen zu der wöchentlichen und täglichen berufspraktischen Ausbildungszeit während des Studiums, zum Urlaub und ebenso zur Jahressonderzahlung konnte der dbb erreichen, dass den Studierenden grundsätzlich keine Rückzahlungspflicht hinsichtlich des gezahlten Studienentgelts trifft. Aufgrund der bestehenden Refinanzierung auch der Vergütung für das Hebammenstudium nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) war die VKA damit einverstanden.

Die neuen Tarifregelungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 31. Januar 2022 vereinbart.

 

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