Für alle das Beste herausholen – das ist das Ziel von Selbstverwaltung. Zwei Ehrenamtliche geben Einblicke in ihre Arbeit.
Eine wesentliche Grundlage der Sozialversicherung ist das Selbstverwaltungsprinzip, das sich in allen Zweigen der Sozialversicherung und somit auch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) findet. Selbstverwaltung bedeutet, dass Versicherte und Arbeitgeber paritätisch an grundlegenden Entscheidungsprozessen beteiligt sind.
Bei den vergangenen Sozialwahlen 2023 wurden Andrea Pampuch (FWSV) und Thorsten Tavernier (VBOB) auf Vorschlag des dbb in die Vertreterversammlung der UVB gewählt und arbeiten dort ehrenamtlich für die Versicherten der UVB. Als Mitglied in der Vertreterversammlung ist es erforderlich, dass man sich im Vorfeld mit den Tagungsunterlagen auseinandersetzt, berichten die beiden. Dies ist aber dank der frühzeitigen Bereitstellung der Unterlagen durch die Unfallversicherung Bund und Bahn gut möglich.
Auf die Leistungen, die Beiträge, den Haushalt oder Unfallverhütungsvorschriften können Arbeitgeber und Versichertenvertreter unmittelbar Einfluss nehmen. Hierüber stimmen die Mitglieder der Selbstverwaltung in den jeweiligen Gremien und Organen ab. Dabei findet stets ein enger Dialog statt, berichten Pampuch und Tavernier.
In der vergangenen Sitzung wurde beispielsweise über das Jahresprogramm der Präventionsabteilung berichtet. Die UVB legt 2026 einen besonderen Schwerpunkt auf mobile Arbeitsstellen, wie unter anderem Gleisbaustellen, Autobahnbaustellen und Baustellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Zudem berieten und beschlossen die Mitglieder der Vertreterversammlung den Haushaltsplan der UVB für das Haushaltsjahr 2026.