Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Silberbach: Barrieren abbauen, Teilhabe aufbauen

Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Um ihre Situation zu verbessern, fordert dbb Chef Silberbach mehr Anstrengungen.

Politik & Positionen

Der defekte Aufzug zum Bahnsteig, digitale Dokumente, die nicht barrierefrei zugänglich sind, ein fehlendes Blindenleitsystem: Menschen mit Behinderungen stoßen immer wieder auf Hürden, die ihren Alltag erschweren. „Politik und Gesellschaft müssen mehr unternehmen, um die Situation zu verbessern“, sagte Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender, mit Blick auf den Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2023 in Berlin. „Barrierefreiheit ist das zentrale Stichwort, das wir in sämtlichen Bereichen mitdenken müssen. Dabei sind alle gefordert. Jeder Tag, den wir zögern, ist ein Tag mehr, an dem Betroffene mit Problemen leben müssen. Das schränkt ihr Leben ein, schließt sie schlimmstenfalls von Teilhabe aus und muss sich schnellstmöglich ändern!“

Aktuell beteiligt sich der dbb an der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes und steht mit dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales in engem Austausch. Als Sozialpartner fordert er die Bundesregierung auf, mehr Tempo zu machen, um Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Raum umzusetzen. Silberbach: „Dieses Ziel hat sich die Regierung selbst gesteckt, was ich ausdrücklich begrüße. Nun kommt es darauf an, dass sie die Regelungen zugunsten der Menschen mit Behinderungen auch in Verordnungen und Gesetze gießt. Denn die Verbesserungen müssen bei den Betroffenen ankommen. Wir müssen Barrieren abbauen und gleichberechtigte Teilhabe aufbauen.“

Hintergrund:

In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungen. Im September 2023 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine Bemerkungen zur Situation in der Bundesrepublik vorgelegt. Er hebt positiv hervor, dass niemanden wegen der Begleitung eines Assistenzhundes der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen verweht werden darf – dabei handelte es sich um eine langjährige Forderung des dbb.

 

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