Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Rechte der Personalvertretungen in Thüringen deutlich gestärkt

Am 9. Mai 2019 hat der Thüringer Landtag eine umfassende Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG) beschlossen, die Personalvertretungen für "allzuständig" erklärt.

Nach der neuen Rechtslage bestimmen die Personalvertretungen demnach auch in Thüringen grundsätzlich mit in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die der Dienststellenleiter für die in der Dienststelle Beschäftigten treffen will. Die Beteiligungskataloge sind nur noch als Beispiele zu verstehen.

„Ein modernes und zeitgemäßes Gesetz, das den zahlreichen Forderungen der Personalräte und Gewerkschaften gefolgt ist und nicht den Bedenken der Arbeitgeber“, kommentiert Frank Schönborn, für das Sachgebiet Personalvertretung zuständiger stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Beamtenbundes. „Es ist ein großer Schritt, um künftig für unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in Thüringen gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.“ Allerdings, so Schönborn weiter, verblieben trotz vieler notwendiger positiver Regelungen einige vom tbb angesprochene handwerkliche Fehler.

Das Gesetz bringt eine Vielzahl von Neuerungen, von denen hier nur einige Beispiele aufgezählt werden:

 

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